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PKV: Klagen gegen Beitragsanpassungen lohnen sich nicht immer

Köln, 14. April 2021

​„Beitragsanpassungen sind in der Privaten Krankenversicherung zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Leistungen und Beiträgen über die gesamte Vertragslaufzeit notwendig und gesetzlich verpflichtend. Rückabgewickelte Prämienerhöhungen haben mittel- bis langfristig gravierend negative Folgen sowohl für die Versichertenkollektive als auch für den einzelnen Versicherten“, darauf hat Wiltrud Pekarek hingewiesen, Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV).

Wenn Beitragsanpassungen aus formalen Gründen rückabgewickelt werden, führe dies zu einer signifikanten Störung des sogenannten Äquivalenzprinzips, das die Gleichwertigkeit der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen und der von den Versicherten zu zahlenden Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer fordert. „Ohne Beitragsanpassungen zahlen die Kund*innen zwar über einen gewissen Zeitraum weniger Prämien, gleichzeitig steigen aber die Ausgaben beispielsweise infolge der medizinischen Inflation unaufhaltsam“, so Pekarek weiter. Zudem könnten durch die juristisch erzwungene Prämienreduzierung weniger Altersrückstellungen aufgebaut werden. „Somit wird die vermeintliche Ersparnis schnell zum Bumerang und die doppelte Lücke muss durch überproportional hohe Beitragssteigerungen mit der nächsten rechtswirksamen Prämienanpassung geschlossen werden“, unterstreicht Pekarek.

DAV-Musterrechnungen zeigen, dass es durchaus dazu kommen kann, dass die Verbraucher*innen auf lange Sicht insgesamt sogar höhere Beiträge zu zahlen haben, wenn Beitragsanpassungen rückabgewickelt werden. Hinzu kommen zum Beispiel noch Steuernachforderungen und Rückforderungen von bereits gezahlten Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit in Folge der rückerstatteten Beiträge oder gegebenenfalls auch Verfahrenskosten. Darüber hinaus belasten diese aktuariell nicht begründbaren Beitragsrückabwicklungen die Überschüsse der Krankenversicherungsunternehmen und damit das gesamte Kollektiv. Denn die Versicherer müssen ihre Gewinne mittels der Überschussbeteiligung fast komplett an ihre Kund*innen weiterreichen. „Aus der Überschussbeteiligung werden beispielsweise Beitragserhöhungen insbesondere bei älteren Versicherten teilweise begrenzt. Dieser gesellschaftsrelevante Aspekt kommt leider in den öffentlichen und primär juristisch geprägten Diskussionen viel zu kurz“, bemängelt Pekarek abschließend.

Eine ausführliche Erläuterung zu den Folgen zurückgenommener Beitragsan­pas­sungen lesen Sie in der neuen Ausgabe des DAV-Magazins „Aktuar Aktuell“ ab Seite 10. Den dazugehörigen Foliensatz finden Sie unter diesem Link.

Die vollständige Pressemitteilung finde Sie hier als PDF-Datei.

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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