Die in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbreitete „Beitragszusage mit Mindestleistung“ (BZML) steht nach neuesten Untersuchungen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) vor dem Hintergrund der anhaltenden Tiefzinsen ohne Reformen vor dem Aus. „Denn ab einem Rechnungszins von 0,5 Prozent oder weniger ist die bislang verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie faktisch nicht mehr darstellbar“, erläutert der IVS-Vorstandsvorsitzende Dr. Friedemann Lucius die vorliegenden Musterrechnungen.
Deshalb appelliert er an die politischen Entscheidungsträger, mit der bereits öffentlich diskutierten Überarbeitung der Riester-Rente auch die BZML aus ihrem Korsett zu befreien. „Ansonsten werden spätestens ab 2022 zahlreiche Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gezwungen, die BZML für neue Verträge zu schließen“, so Dr. Lucius weiter. Schließlich habe die BaFin bereits Ende 2020 angekündigt, neue Tarife regulierter Pensionskassen mit Rechnungszinsen oberhalb von 0,25 Prozent nicht mehr unbefristet zu genehmigen. „Um diese für den Arbeitgeber risikoarme Form der Altersvorsorge zu erhalten und für den Arbeitnehmer attraktiv gestalten zu können, plädieren die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und ihr Zweigverein IVS mit Nachdruck dafür, wie in der Riester-Rente auch in der BZML ein neues Niveau für die Mindestleistung deutlich unterhalb des bisherigen Beitragserhalts zu definieren.
Nur dann können nennenswerte Teile des Beitrags in renditestärkere Realwerte wie Aktien, Immobilien oder Infrastrukturprojekte investiert werden. „Bei entsprechender Steuerung sind die Kapitalanlagerisiken in der bAV mit ihren gemischten Kollektiven und jahrzehntelangen Abwicklungszeiträumen gut steuerbar. Der partielle Verzicht auf teure Garantien ist angesichts der aktuellen Null- und Negativzinsen die einzige Chance auf einen Werterhalt und einen realen Zugewinn“, resümiert Dr. Lucius.
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