Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, spätestens alle drei Jahre die Höhe der laufenden Betriebsrenten zu prüfen und nach billigem Ermessen anzuheben. Ein vergleichbarer Inflationsschutz besteht für Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nicht. Damit geht die Generationenschere immer weiter auseinander. Das IVS setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung einen Nachhaltigkeitsmechanismus einzuführen, durch den die begrenzten Mittel in der betrieblichen Altersversorgung im Sinne eines Generationenausgleichs gerechter verteilt werden.
Der überwiegende Teil der laufenden Betriebsrenten ist gegen Inflation geschützt. Für erworbene Versorgungsanwartschaften gibt es diesen Schutz häufig nicht; sie werden durch die Inflation mehr oder weniger stark entwertet. Zudem besteht die Gefahr, dass gerade junge Menschen auf der Suche nach Einsparpotenzial bei der Entgeltumwandlung den Rotstift ansetzen. Dadurch droht eine schleichende Ausweitung der Versorgungslücke, die erst in 20 bis 30 Jahren in vollem Umfang sichtbar wird, warnt die deutsche Aktuarvereinigung. „Die Generationengerechtigkeit gerät dadurch in der betrieblichen Altersversorgung zunehmend unter die Räder“, so Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS), eines Zweigvereins der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Nach Überzeugung des IVS kann die Einführung eines Nachhaltigkeitsmechanismus, wie er auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angelegt ist, dazu beitragen, die begrenzten Mittel in der betrieblichen Altersversorgung gerechter zu verteilen.
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