Sollen sich Hausbesitzer verpflichtend gegen Hochwasserschäden absichern müssen? Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) widmet sich in ihrem aktuellen Magazin einer möglichen Pflichtversicherung für Elementarschäden. Sie warnt davor, dass privatrechtlich organisierte Versicherungslösungen an Grenzen stoßen, die eng mit der Kalkulation der Tarife zusammenhängen. Zudem könnte eine Pflichtversicherung Fehlanreize bei der Prävention setzen. Der Verband spricht sich tendenziell für eine Lösung in Form einer Private-Public-Partnership aus, sodass der Staat extrem hohe Kosten mit einer sozialpolitischen Lösung abfedert.
Im Magazin „Aktuar Aktuell“ vom September 2022 widmen sich die deutschen Versicherungsmathematiker einer möglichen Versicherungspflicht gegen Hochwasser-Risiken und andere Elementargefahren. Eine solche Lösung sei keine „Schwarz-Weiß-Entscheidung“, argumentiert die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Durchaus melden die Fachleute aber auch Bedenken an, die sich daraus ergeben, dass solche Tarife versicherungstechnisch kalkuliert werden müssen. Vereinfacht ausgedrückt: nicht nur für die Versicherten müssen sich aus einer solchen Lösung Vorteile ergeben. Sie darf auch keine – im Zweifel existenzgefährdenden – Nachteile für die Versicherer mit sich bringen. Banal gestaltet sich die Ausgestaltung einer solchen Versicherungspflicht nicht, wie die DAV verdeutlicht. So gebe es zunächst verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine solche überhaupt eingefordert werden kann. Hinzu treten aber auch versicherungstechnische Probleme.
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