Im Gespräch mit dem Tagesspiegel Background erläutert das DAV-Vorstandsmitglied Wiltrud Pekarek, welche Rolle der Gesetzgeber bei der Reformierung für die PKV einnehmen sollte.
Der Reformbedarf für die PKV komme laut Pekarek dadurch zustande, weil der Gesetzgeber erstens nur die Leistungsausgaben der Versicherer und die steigende Lebenserwartung der Versicherten für eine Überprüfung und Anpassung der Prämien zuließe. Die wichtige Variable Rechnungszins bliebe hingegen als eigenständiger sogenannter Auslösender Faktor unberücksichtigt.
Zweitens empfiehlt Pekarek eine Senkung des Schwellenwertes, ab dem eine Überprüfung der Prämien gesetzlich vorgesehen ist. Mit dem Ziel, Beitragserhöhungen im Alter aufzufangen, sollte drittens der gesetzliche Zuschlag, der auf den Versicherungsbeitrag zusätzlich erhoben wird, von zehn auf 15 Prozent erhöht werden oder bis zum 65. Lebensjahr gezahlt werden. Viertens sei es wichtig, den Standardtarif mit einem äquivalenten Leistungsumfang wie in der GKV für PKV-Neuversicherte wieder zugänglich zu machen.
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