Immer wieder landen Beitragssteigerungen in der PKV vor Gericht. Meist geht es darum, ob die Anpassungen formal korrekt sind. „Aus Sicht der Versicherer lassen sie sich erklären, für Versicherte sind sie oft ein Schock“, das unterstreicht DAV-Vorstandsmitglied Wiltrud Pekarek in ihrem Gastbeitrag für „AssCompact“.
Darin betont sie auch die sachliche Notwendigkeit von Beitragsanpassungen, um das sogenannte Äquivalenzprinzip zu erhalten, das die Gleichwertigkeit der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen und der vom Versicherten zu zahlenden Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer fordert.
Dieser kollektive Spar- und Entsparprozess müsse infolge von medizinischer Inflation, zum Beispiel aufgrund neuer und häufig kostenintensiver Diagnoseverfahren, Änderungen der Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten sowie der weiterhin sinkenden Verzinsung der Kapitalanlagen regelmäßig nachjustiert werden. „Wird eine Beitragsanpassung aus rein formalen Gründen für unwirksam erklärt, die Äquivalenz somit nicht wiederhergestellt, ergeben sich Konsequenzen sowohl für den einzelnen Versicherten als auch für das Versichertenkollektiv“, so Pekarek weiter.
Durch diese Störung des Äquivalenzprinzips würden die Alterungsrückstellungen nicht im nötigen Maße aufgefüllt und diese Lücke muss aus aktuarieller Sicht bei der nächsten Beitragsanpassung durch überproportional höhere Mehrbeiträge für den Einzelnen geschlossen werden. „Die kurzfristige Beitragsreduktion nach einer erfolgreichen Beitragsrückforderung würde sich damit nach wenigen Jahren in einen lebenslang höheren Beitrag für diesen Versicherten umkehren“, erläutert Pekarek.
Den vollständigen Gastbeitrag finden Sie auf der Webseite von „AssCompact“.