Der IVS-Vorstandsvorsitzende, Dr. Friedemann Lucius, hat im Interview mit der „Zeitschrift für Versicherungswesen” das Auseinanderdriften von Arbeitsrecht und ökonomischen Rahmenbedingungen in der klassischen bAV kritisiert. Das Arbeitsrecht schreibe Garantien vor, die die Versicherer nicht mehr abbilden könnten, weil die Zinsen zu niedrig seien. „Die klassische Beitragsgarantie ist versicherungsförmig nicht mehr darstellbar”, erläuterte Dr. Lucius.
Doch stehe die gesamtgesellschaftlich wichtige betriebliche Altersversorgung nicht nur in diesem Bereich vor erheblichen Herausforderungen. Deshalb hat das IVS in den vergangenen Monaten zahlreiche Maßnahmen initiiert. So setzen sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und das IVS gemeinsam dafür ein, mit allen Stakeholdern in der bAV über neue Wege bei der Festlegung des Rechnungszinses zu diskutieren. Neue Wege will das IVS auch bei den Leistungsverpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der Pensionskassen gehen. Hier sah der IVS-Vorsitzende im Interview die Gefahr, dass Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht auseinanderfielen: „Wenn eine Pensionskasse aufsichtsrechtlich die Möglichkeit hat, Leistungen auf zukünftige Beiträge, den Future Service, zu reduzieren, dann stellt sich doch die Frage, warum es dem Arbeitgeber praktisch unmöglich gemacht wird, diese Reduzierung nachzuvollziehen.”
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 1/2021 der „Zeitschrift für Versicherungswesen”.
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