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Pensions: IVS für konstante Abzinsung mit 3,25 Prozent (Portfolio Institutionell)

Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. schlägt einen konstanten Abzinsungssatz von 3,25 Prozent für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen vor. Der Vorschlag findet sich im Positionspapier „Handelsrechtliche Abzinsung bei Pensionsverpflichtungen“. Das Papier adressiert laut IVS die vielfache Kritik am derzeitigen handelsrechtlichen Zinsansatz und untermauert die Forderung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nach einem festen Abzinsungssatz.

Den vollständigen Artikel lesen Sie bei pensions.industries.

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Tel.: 0221 / 912554-231
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Mariella Linkert, Referentin externe Kommunikation
Tel.: 0221 / 912554-236
E-Mail: mariella.linkert@aktuar.de


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