Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. schlägt einen konstanten Abzinsungssatz von 3,25 Prozent für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen vor. Der Vorschlag findet sich im Positionspapier „Handelsrechtliche Abzinsung bei Pensionsverpflichtungen“. Das Papier adressiert laut IVS die vielfache Kritik am derzeitigen handelsrechtlichen Zinsansatz und untermauert die Forderung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) nach einem festen Abzinsungssatz.
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