Der Referentenentwurf zum BRSG II sieht vor, dass Sicherungsbeitragspuffer der Sozialpartnermodelle nicht nur durch Sicherungsbeiträge der Arbeitgeber, sondern auch durch „Überrenditen" auf die Versorgungskapitale der Anwärter befüllt werden können.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme bewerten die DAV und das IVS dieses Vorhaben kritisch: Nur über den aus Sicherungsbeiträgen des Arbeitgebers aufgebauten Puffer sollten kollektive Mittel für Anwärter und Leistungsempfänger gleichermaßen verwendet werden können.
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