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Bitte nicht quer- …

Der Referentenentwurf zum BRSG II sieht vor, dass Sicherungsbeitragspuffer der Sozialpartnermodelle nicht nur durch Sicherungsbeiträge der Arbeitgeber, sondern auch durch „Überrenditen" auf die Versorgungskapitale der Anwärter befüllt werden können.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme bewerten die DAV und das IVS dieses Vorhaben kritisch: Nur über den aus Sicherungsbeiträgen des Arbeitgebers aufgebauten Puffer sollten kollektive Mittel für Anwärter und Leistungsempfänger gleichermaßen verwendet werden können.

Den vollständigen Artikel lesen Sie bei unter Bitte nicht quer- … – pensions.industries

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
Tel.: 0221 / 912554-231
E-Mail: martin.brandt@aktuar.de


Mariella Linkert, Referentin externe Kommunikation
Tel.: 0221 / 912554-236
E-Mail: mariella.linkert@aktuar.de


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