Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) vorgestellt, der Pensionskassen und -fonds größere Spielräume bei der Kapitalanlage einräumt. Das Gesetz erlaubt eine temporäre Unterdeckung des Sicherungsvermögens unter bestimmten Bedingungen und schafft so neue Investitionsmöglichkeiten mit höherem Renditepotenzial. Sowohl das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) als auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e.V. (Aba) begrüßen die Änderungen, fordern aber auch gezielte Nachbesserungen. Ein überarbeiteter Entwurf könnte bereits im August ins Kabinett eingebracht und Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden.
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