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GDV erwartet ab 2026 Auflösung der Zinszusatzreserve (dpn)

Zeitnahe Entscheidung über Höchstrechnungszins erforderlich. „Wichtig ist, dass die Versicherer schnell, am besten noch im ersten Quartal, Gewissheit haben, wie es an dieser Stelle weitergeht”, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

In der Diskussion um eine Anhebung des Höchstrechnungszinses teilt die Versicherungswirtschaft die Einschätzung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Diese empfiehlt eine Anhebung auf 1 Prozent ab 2025, wie wir bereits berichteten. „Dies kann eine Ausweitung der Angebotspalette für Produkte mit 100 Prozent Beitragsgarantie ermöglichen, wie zu der Zeit, als der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent lag“, so Asmussen. Das gilt insbesondere für das Angebot von Riester-Tarifen, bei denen der Gesetzgeber 100 Prozent Beitragsgarantie vorschreibt. Vor allem sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden würden davon profitieren. Der Trend zu kapitalmarktnahen Lebensversicherungsprodukten mit geringeren Garantien dürfte sich aus Sicht des GDV trotzdem weiter fortsetzen.

Den vollständigen Artikel lesen Sie bei Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten.

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
Tel.: 0221 / 912554-231
E-Mail: martin.brandt@aktuar.de


Mariella Linkert, Referentin externe Kommunikation
Tel.: 0221 / 912554-236
E-Mail: mariella.linkert@aktuar.de


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