Nicht im kommenden Jahr, aber immerhin im Jahr darauf soll sich die Zinswende auch im Höchstrechnungszins der Versicherungsbranche bemerkbar machen. Laut Deutscher Aktuarvereinigung darf er im Jahr 2025 gern auf 1,0 Prozent steigen. Die Branche zeigt sich entzückt.
Es ist ein bemerkenswerter Augenblick. Nach fast 30 Jahren empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) zum ersten Mal wieder, den Höchstrechnungszins zu erhöhen. Und zwar soll es im Jahr 2025 von den aktuellen und auch für 2024 noch gültigen 0,25 auf dann 1,0 Prozent hinaufgehen. Das letzte Wort hat allerdings das Bundesfinanzministerium, denn das legt den Zins fest. Zuletzt ging es im Juli 1994 aufwärts, damals von 3,5 auf 4,0 Prozent.
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