Der GDV sieht die Gefahr, dass neue Aufsichtsregeln infolge eines überarbeiteten Solvency-II-Regimes kleinere Versicherer überfordert. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht unter anderem Eingriffe bei der Berechnung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen der Versicherer vor: Diese könnten zu zusätzlichen Berichtspflichten und höheren Eigenkapitalanforderungen führen.
Als die EU 2009 ihre Solvency-II-Richtlinie veröffentlichte, nach der Versicherer jährlich ihre Finanzkraft nachweisen müssen - die Umsetzung in nationales Recht dauerte, wie bei EU-Gesetzgebung nicht unüblich, mehrere Jahre -, war klar, dass es sich um eine vorläufige Regelung handeln würde. Die EU-Gremien wollten mit Hilfe der nationalen Aufsichtsbehörden die Wirkung evaluieren, um gegebenenfalls Änderungen vornehmen zu können. Und das heißt oft: Die EU behält sich vor, die Regeln weiter zu verschärfen.
Der GDV stößt sich vor allem an den Vorschlägen zur Extrapolation und Volatilitätsanpassung der Zinsstrukturkurve. Der Versicherungsaufsicht stellt sich die Schwierigkeit, dass sie sowohl die Kapitalanlagen als auch die Verpflichtungen der Versicherer zu Marktwerten bewerten muss, um die Stabilität eines Versicherers beurteilen zu können. Es gibt jedoch keinen Markt, auf dem Versicherungsverpflichtungen gehandelt werden - zumindest nicht in dem Sinne, dass die Aufsichtsbehörden verlässliche Preise für die Verpflichtungen ableiten könnten, wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) in einem
Fachartikel erklärt.
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