Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Anmelden

Meldung

 Inhalts-Editor ‭[4]‬

Presseecho

  

bAV-Fachdialog wird spruchreif (portfolio institutionell)

Der Fachdialog des Bundesarbeitsministeriums für eine breitere bAV-Marktdurchdringung hat gerade begonnen. Das Ergebnis soll Mitte 2023 in ein Gesetz gegossen werden.

Konkret hat zum Beispiel das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) – Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) – zum Fachdialog drei maßgebliche Ziele vorgeschlagen. Erstens müssten junge ­Menschen im Interesse der Generationengerechtigkeit wieder die Perspektive auf eine attraktive bAV erhalten. Dazu sollte Arbeit­gebern grundsätzlich erlaubt werden, überdurchschnittlich hohe Betriebsrenten nicht mehr in voller Höhe an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anzupassen, wie es bei unmittelbar ­zugesagten Versorgungsleistungen derzeit allgemein üblich ist. Im Gegenzug müssten Arbeitgeber die freiwerdenden Mittel den ­Anwärtern mit in der Regel deutlich niedrigeren bAV-Erwartungen zugutekommen lassen. „Ziel ist nicht, dass Arbeitgeber dadurch Mittel einsparen, sondern dass sie unter Wahrung ihres Dotierungsrahmens eine Umverteilung der Finanzierungsmittel zugunsten der aktiven Arbeitnehmer vornehmen können“, betont IVS-Vorstandschef Dr. Friedemann Lucius. „Diese Umverteilung kann einen konkreten Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit in der bAV leisten“, so Lucius weiter.

IVS für mehr Verlusttoleranz

Zweitens bräuchten Arbeitgeber Planbarkeit und müssten angesichts der großen Zeiträume, um die es in der bAV geht, gleichzeitig flexibel bleiben können, um besser auf Unvorhergesehenes zu reagieren. Dazu gehört laut IVS, den Risikoträgern im Bereich der versicherungsförmigen bAV eine sachwertorientiertere Kapital­anlage ohne zusätzlichen Kapitaleinsatz zu ermöglichen, indem Wertverluste aufgrund von Kapitalmarktschwankungen in ­stärkerem Umfang als bisher zugelassen werden. „Dazu muss mit aktuariellen Methoden nachgewiesen werden, dass etwaige Buchwertverluste über die Zeit mit hinreichender Sicherheit wieder ­aufgeholt werden können“, sagt Lucius. Dies könne in der bAV deutlich weniger restriktiv beantwortet werden als bisher erlaubt. Denn Versorgungsverpflichtungen wickeln sich erst über Jahrzehnte ab.

Es sei nicht zielführend, wenn Buchwertverluste, die sich im Zeitablauf mit hoher Sicherheit wieder ausgleichen, abgeschrieben werden müssen beziehungsweise verlustreiche Umschichtungen in der Kapitalanlage auslösen, durch die künftige Ertragschancen verbaut werden. Bislang laufe es stets auf eine risikoarme und ­insofern relativ ertragsschwache Kapitalanlage hinaus. „Das ist kontraproduktiv, davon müssen wir weg“, so Lucius. Die Fähigkeit zur Wertaufholung über die Zeit muss daher sowohl als Risiko­puffer wie auch als Maßstab zur Beurteilung der Frage einer dauerhaften Wertminderung anerkannt werden, fordert das IVS.

Drittens sei in der bAV in diesem Zusammenhang eine Kapital­anlage mit größeren Renditechancen bei Bestands- wie bei Neuzusagen notwendig. Nur so ist der gesteigerten Inflation und damit dem negativen Realzins, mit denen wir es auf absehbare Zeit zu tun haben werden, wirksam zu begegnen, stellt das IVS klar. ­Erneut wird daher die Forderung erhoben, das garantierte Mindestniveaus für die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) abzusenken. „Nur eine Mindestleistung deutlich unter 100 Prozent des Beitragserhalts ermöglicht eine sachwertorientierte Kapitalanlage und ­damit die Chance auf höhere Renditen“, argumentiert Lucius. In Zeiten anhaltender negativer Realzinsen lasse sich nur auf diese Weise ein attraktives Leistungsniveau darstellen, ohne die Beiträge drastisch anheben zu müssen.

Den vollständigen Artikel lesen Sie bei portfolio instiutionell.

 Inhalts-Editor ‭[2]‬

 SpLoginControl - LoginControl

Login


Adressnr.:
Passwort:

 Inhalts-Editor ‭[3]‬

Weitere Informationen

Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
Tel.: 0221 / 912554-231
E-Mail: martin.brandt@aktuar.de


Mariella Linkert, Referentin externe Kommunikation
Tel.: 0221 / 912554-236
E-Mail: mariella.linkert@aktuar.de


 Inhalts-Editor ‭[1]‬

DAV
DGVFM
IVS

Kontakt
Impressum
Datenschutz

Unsere Mitglieder
Unsere Themen
Unsere Veranstaltungen

Ausbildung DAV
Ausbildung IVS
Ausbildung CERA

Pressemeldungen
Aktuar Aktuell
Stellenanzeigen