Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 2024 unverändert bei 0,25% zu belassen. Der bisher niedrigste Wert gilt seit 01.01.2022.
Die Deutsche Aktuarvereinigung spricht jährlich eine Empfehlung für den Höchstrechnungszins aus. Nun hat sie bekannt gegeben, dass sich der Vorstand trotz allgemeiner Zinssteigerungen entschieden hat, sich für einen gleichbleibenden Wert von 0,25% im Jahr 2024 auszusprechen. Leicht schien die Entscheidung nicht gefallen zu sein, da der Empfehlung, die nun ans Bundesfinanzministerium und an die BaFin weitergeleitet wurde, intensive Beratungen vorausgegangen sind.
„Wir betrachten nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen sind, sondern beziehen verschiedene Faktoren mit ein. Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann zur Entscheidung des Berufsverbands der deutschen Versicherungs- und Finanzmathematiker. Eine allzu schnelle Anpassung des Höchstrechnungszinses sei nicht geboten, so Schneidemann. Es sei nicht auszumachen, ob der jetzige Zinsanstieg langfristig anhalten werde.
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