Juniormitgliedschaft in der DGVFM
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Juniormitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik e. V. (DGVFM) informieren. Der Aufnahmeantrag als Juniormitglied bei der DGVFM steht Ihnen im rechten Kasten als Download zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur DGVFM finden Sie
hier.
Bedingungen für die Aufnahme als Juniormitglied
§ 4 Satz 2 der Satzung der DGVFM:
„Als Juniormitglied können junge Akademiker(innen) aufgenommen werden, die im Arbeitsgebiet der DGVFM, insbesondere im Rahmen des GAUSS-Preises oder bei einem Workshop für junge Wissenschaftler(innen), überdurchschnittliche Fähigkeiten nachgewiesen und besonderes Interesse an der Arbeit der Gesellschaft gezeigt haben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in einfacher Mehrheit nach pflichtgemäßem Ermessen auf Vorschlag eines ordentlichen Mitglieds und nach Befürwortung durch zwei andere ordentliche Mitglieder.“
Leistungen für Juniormitglieder
Als Juniormitglied können Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft die folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:
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halbjährlicher Bezug des European Actuarial Journals (EAJ),
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Teilnahme an der jährlichen Zusammenkunft der Juniormitglieder,
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Zugriff auf ein großes Netzwerk von Wissenschaftlern und Praktikern.
Mitgliedsbeitrag
Juniormitglieder zahlen je Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20 Euro (im Vergleich zu 35 Euro für die ordentliche Mitgliedschaft).
Dauer der Juniormitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit Beginn einer Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach Aufnahmebeschluss des Vorstands.