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Zulassung zur Ausbildung

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​Zulassung zur Ausbildung

Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle relevanten Informationen bzgl. der Zulassung zur berufsbegleitenden Aktuarausbildung bei der Deutschen Aktuar-Akademie.

Informationstag

Einsteigerinnen und Einsteigern sowie Interessierten an der Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ bietet die Deutsche Aktuarvereinigung zwei Mal im Jahr einen kostenlosen Informationstag an. Vertreter und Vertreterinnen der Vereinigung und zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle erläutern die Organisation und die Aktivitäten der DAV, geben umfassende Informationen über die aktuell gültige Prüfungsordnung und das dazu passende Seminarangebot der Deutschen Aktuar-Akademie GmbH und berichten über den Ablauf der Prüfungen. 

Der nächste Informationstag findet am 24. Oktober 2023 von 13:00 bis 15:15 Uhr auf Zoom statt. Das Programm finden Sie hier. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Zulassung

Voraussetzung für die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ ist ein abgeschlossenes Mathematikstudium an einer Hochschule in Deutschland.

Für Bachelor- und Masterabschlüsse sowie für Staatsexamensabschlüsse in modularisierten Studiengängen ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Hochschule in Deutschland sowie der Nachweis, dass Kenntnisse in Mathematik in dem vom Ausbildungs- und Prüfungsausschuss festgelegten Umfang gemäß Lernzielkatalog erworben wurden, zu erbringen. Dieser Nachweis kann ersetzt werden durch einen Nachweis, dass im Studium mindestens 90 Credit Points gemäß European Credit Transfer System – ECTS – in mathematischen Prüfungsleistungen erworben wurden.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassungsprüfung in Mathematik (MZP) als erste Prüfung zu absolvieren.

Für Diplomabschlüsse sowie für Staatsexamensabschlüsse in nichtmodularisierten Studiengängen ist der Nachweis einer abgeschlossenen mathematischen Ausbildung an einer Hochschule in Deutschland zu erbringen. 

Abschlüsse aus dem Ausland werden durch die Zulassungskommission auf Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen einer Hochschule in Deutschland geprüft.


Ebenfalls muss der Nachweis erbracht werden, dass Grundkenntnisse in Stochastik in dem vom Ausbildungs- und Prüfungsausschuss festgelegten Umfang gemäß Lernzielkatalog erworben wurden. Sofern Ihre Hochschule über eine DAV-Korrespondentin oder einen DAV-Korrespondenten verfügt, ist der Nachweis über diese oder diesen einzuholen. Prüfen Sie in dieser Liste aller DAV-Korrespondentinnen und DAV-Korrespondenten, ob Ihre Hoschule über eine Korrespondentin oder einen Korrespondenten verfügt.

Sollte Ihre Hochschule über keinen DAV-Korrespondentin oder DAV-Korrespondenten verfügen, kann der Nachweis ersetzt werden durch einen Nachweis, dass im Studium mindestens 30 Credit Points gemäß ECTS in stochastischen Prüfungsleistungen erworben wurden. Die Bewertung der Anrechenbarkeit stochastischer Prüfungsleistungen erfolgt durch den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss.

Können diese Kenntnisse in Stochastik nicht nachgewiesen werden, so muss der oder die angehende Aktuar oder Aktuarin eine Zulassungsprüfung in Stochastik (SZP) vor der DAV ablegen.

Beide Zulassungsprüfungen müssen zeitlich vor den weiteren notwendigen Prüfungen des Grund und Spezialwissens liegen.

Ein Antrag auf Zulassung zum Prüfungssystem der DAV nach der aktuellen
Prüfungsordnung Nr. 5.0 ist schriftlich an die DAV zu richten. Näheres zu den benötigten Angaben zur Zulassung können Sie den Hinweisen zur Antragstellung (inkl. Liste der DAV-Korrespondenten) entnehmen.

Die Zulassungskommission der DAV entscheidet einmal im Monat über neue Anträge auf Zulassung. Zu den genannten Terminen muss der Antrag spätestens um 9:00 Uhr vorliegen.

Sitzungstermine der Zulassungskommission für 2023:

06.10.2023, 10.11.2023, 08.12.2023


Antrag zur Einschreibung DAV PO 5.0

Bei einem Abschluss mit B.Sc. oder M.Sc. ist zusätzlich die Anlage 1 (Seite 2 und 3) auszufüllen. Die Anlage 2 (Seite 4) ist immer verpflichtend zu unterschreiben. 

Anerkennung von an der Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen

Prüfungs­leistungen in Fächern des Grund­wissens können nach einer Zerti­fizierung durch die DAV anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Aktuar werden“ / „Während des Studiums“ / „Vorlesungsanerkennung“.

Kontakt bei der aba (Ausbildung IVS)

Im Rahmen der Ausbildung zum oder zur „Versicherungs­mathe­matischen Sach­verständigen für Alters­versorgung“ sind auch die Fächer Arbeits- und Steuer­recht zu absolvieren. Die vorbereitenden Seminare in Arbeits- und Steuer­recht werden von der Arbeits­gemeinschaft für betrieb­liche Alters­versorgung (aba) angeboten.

Für Nachfragen steht Ihnen bei der aba Frau Schulz, Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin (E-Mail: veranstaltungen@aba-online.de, Tel. 030 3385811-14) zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über die aba Homepage

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Kontakt

Bei Fragen zur Zulassung und zur Ausbildung allgemein können Sie sich gerne an Herrn Tim Kampmann wenden:

tim.kampmann@aktuar.de
0221/912 554-131

Weitere Informationen

Weitere nützliche Informationen für Interessenten an der Ausbildung zum Aktuar oder zur Aktuarin:

Hinweise zu Antrag auf Zulassung

Buchungskonditionen für die Prüfungen

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