Zulassung zur Ausbildung
Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle relevanten Informationen bzgl. der Zulassung zur berufsbegleitenden Aktuarausbildung bei der Deutschen Aktuar-Akademie.
Informationstag
Einsteigerinnen und Einsteigern sowie Interessierten an der Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ bietet die Deutsche Aktuarvereinigung zwei Mal im Jahr einen kostenlosen Informationstag an. Vertreter und Vertreterinnen der Vereinigung und zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle erläutern die Organisation und die Aktivitäten der DAV, geben umfassende Informationen über die aktuell gültige Prüfungsordnung und das dazu passende Seminarangebot der Deutschen Aktuar-Akademie GmbH und berichten über den Ablauf der Prüfungen.
Zulassung
Mathematische Kenntnisse
Voraussetzung für die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ ist ein abgeschlossenes Mathematikstudium an einer Hochschule in Deutschland.
Für Bachelor- und Masterabschlüsse sowie für Staatsexamensabschlüsse in modularisierten Studiengängen ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Hochschule in Deutschland sowie der Nachweis, dass Kenntnisse in Mathematik in dem vom Ausbildungs- und Prüfungsausschuss festgelegten Umfang gemäß Lernzielkatalog erworben wurden, zu erbringen. Dieser Nachweis kann ersetzt werden durch einen Nachweis, dass im Studium mindestens 90 Credit Points gemäß European Credit Transfer System – ECTS – in mathematischen Prüfungsleistungen erworben wurden.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassungsprüfung in Mathematik (MZP) als erste Prüfung zu absolvieren. (Informationen zum Vorbereitungskurs für die MZP siehe nächster Absatz)
Für Diplomabschlüsse sowie für Staatsexamensabschlüsse in nichtmodularisierten Studiengängen ist der Nachweis einer abgeschlossenen mathematischen Ausbildung an einer Hochschule in Deutschland zu erbringen.
Abschlüsse aus dem Ausland werden durch die Zulassungskommission auf Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen einer Hochschule in Deutschland geprüft.
Vorbereitungskurs für die MZP
Durch die Eingangsprüfung in Mathematik soll der Nachweis geführt werden, dass Sie über ein solides mathematisches Wissen verfügen, komplexe mathematische Zusammenhänge erfassen und korrekt wiedergeben können, ein gutes Abstrahierungsvermögen besitzen und in der Lage sind, für praktische Fragestellungen eine mathematische Lösung zu finden.
Um sich intensiv auf die MZP vorzubereiten, können Sie den Vorbereitungskurs für die mathematische Zulassungsprüfung der Uni Ulm besuchen. Alle Informationen zu dem Kurs finden Sie
hier auf der Website der Uni Ulm.
Stochastische Kenntnisse
Ebenfalls muss der Nachweis erbracht werden, dass Grundkenntnisse in Stochastik in dem vom Ausbildungs- und Prüfungsausschuss festgelegten Umfang gemäß Lernzielkatalog erworben wurden. Sofern Ihre Hochschule über eine DAV-Korrespondentin oder einen DAV-Korrespondenten verfügt, ist der Nachweis über diese oder diesen einzuholen. Prüfen Sie in dieser
Liste aller DAV-Korrespondentinnen und DAV-Korrespondenten, ob Ihre Hoschule über eine Korrespondentin oder einen Korrespondenten verfügt.
Sollte Ihre Hochschule über keinen DAV-Korrespondentin oder DAV-Korrespondenten verfügen, kann der Nachweis ersetzt werden durch einen Nachweis, dass im Studium mindestens 30 Credit Points gemäß ECTS in stochastischen Prüfungsleistungen erworben wurden. Die Bewertung der Anrechenbarkeit stochastischer Prüfungsleistungen erfolgt durch den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss.
Können diese Kenntnisse in Stochastik nicht nachgewiesen werden, so muss der oder die angehende Aktuar oder Aktuarin eine Zulassungsprüfung in Stochastik (SZP) vor der DAV ablegen.
Beide Zulassungsprüfungen müssen zeitlich vor den weiteren notwendigen Prüfungen des Grund- und Spezialwissens liegen.
Ein Antrag auf Zulassung zum Prüfungssystem der DAV nach der aktuellen Prüfungsordnung Nr. 5.0 ist schriftlich an die DAV zu richten. Näheres zu den benötigten Angaben zur Zulassung können Sie den Hinweisen zur Antragstellung (inkl. Liste der DAV-Korrespondenten) entnehmen.
Die Zulassungskommission der DAV entscheidet einmal im Monat über neue Anträge auf Zulassung. Zu den genannten Terminen muss der Antrag spätestens um 9:00 Uhr vorliegen.
Sitzungstermine der Zulassungskommission für 2024:
27.09.2024, 25.10.2024, 15.11.2024, 13.12.2024
* Letzter Termin vor dem Anmeldeschluss zu den Prüfungen vom Oktober.
Antrag zur Einschreibung DAV PO 5.0
Bei einem Abschluss mit B.Sc. oder M.Sc. ist
zusätzlich die Anlage 1 (Seite 2 und 3) auszufüllen. Die Anlage 2 (Seite 4) ist immer verpflichtend zu unterschreiben.
Anerkennung von an der Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen in Fächern des Grundwissens können nach einer Zertifizierung durch die DAV anerkannt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
„Aktuar werden“ / „Während des Studiums“ / „Vorlesungsanerkennung“.