Vorlesungsanerkennung gemäß PO 5
Grundlage für die Anerkennung von Hochschulleistungen gemäß Prüfungsordnung (PO) 5 ist die Vereinbarung zwischen DAV und DGVFM. Erbrachte Hochschulleistungen können für die Prüfungsfächer des Grund- und Spezialwissens der DAV zum Erwerb des Titels „Aktuar DAV“ / „Aktuarin DAV“ anerkannt werden. Diese Vereinbarung beinhaltet die Ernennung von DAV- Vertrauensdozentinnen und DAV-Vertrauensdozenten, die für die Anerkennung von Prüfungsfächern an ihren Hochschulen verantwortlich sind.
Hier finden Sie eine
Liste der berufenen Vertrauensdozenten.
DAV-Vertrauensdozentinnen und DAV-Vertrauensdozenten
Der Ausbildungs- und Prüfungsausschuss ernennt für einen Zeitraum von drei Jahren Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten an den jeweiligen Hochschulen. Diese sind für ihre Hochschule berechtigt, Vorlesungen anzuerkennen und somit die Gleichwertigkeit zu einer Prüfungsleistung im Grund- oder Spezialwissen der DAV festzustellen. Sie sind verpflichtet, die Grundlagen der Anerkennung angemessen zu dokumentieren.
Voraussetzung für eine Ernennung als DAV-Vertrauensdozentin oder DAV-Vertrauensdozent ist eine Mitgliedschaft in der DGVFM. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstands der DGVFM durch den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss.
Aufgaben der DAV-Vertrauensdozentinnen und DAV-Vertrauensdozenten
Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten haben unter anderem die folgenden Aufgaben:
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Sie stellen die Anrechenbarkeit von Hochschulveranstaltungen für Prüfungsfächer des Grund- und Spezialswissens der DAV fest und bestätigen Prüfungsleistungen schriftlich gegenüber der DAV und den Studierenden.
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Die Abdeckung der Lernziele eines Faches der DAV-Ausbildung ist auf Basis eines Vergleichs der von der DAV festgesetzten Lernziele und der entsprechenden Modulbeschreibungen zu den Vorlesungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
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Sie dokumentieren die Prüfungen und zeigen beispielhaft das Anspruchsniveau und die Inhalte der Prüfungsfragen.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Zertifizierung von Hochschulveranstaltungen
Berichtsformulare für Vertrauensdozent*innen
Wie wird man DAV-Vertrauensdozentin oder DAV-Vertrauensdozent?
Falls Sie interessiert daran sind, Vertrauensdozentin oder Vertrauensdozent an Ihrer Hochschule zu werden, kontaktieren Sie bitte die DAV-Geschäftsstelle (vanessa.warmbold-jaquinet@aktuar.de oder 0221/912 554-351).
Vorlesungsanerkennung gemäß PO 3
Bitte beachten Sie: Die von den Hochschulen erstellten Bescheinigungen für die Fächer der auslaufenden Prüfungsordnung 3 können nur noch bis zum 31.12.2022 bei der DAV zur Anerkennung eingereicht werden.
Während des Studiums ist es möglich, sich einzelne Fächer für die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ anrechnen zu lassen. Das heißt, dass Prüfungsleistungen in Fächern des aktuariellen Grundwissen und der Rahmenbedingungen der aktuariellen Arbeit nach einer Zertifizierung durch die DAV anerkannt und für die Ausbildung angerechnet werden.
Ab sofort finden Sie alle Informationen zur Vorlesungsanerkennung auf unserer Nachwuchsplattform unter
www.werde-aktuar.de.
Weiterhin gibt es hier eine Übersicht zu den aktuell akkreditierten Vorlesungen:
Liste der zertifizierten Vorlesungen
Zu beachten ist, dass eine Anerkennung nur möglich ist, wenn die erbrachten Leistungen den Anforderungen und Inhalten der DAV-Ausbildung entsprechen.
Informationen zum Nachweis der erbrachten Leistungen