Die aktuell geltende Prüfungsordnung 4.0 wird inhaltlich weiterentwickelt zur Prüfungsordnung 4.1. Die aktualisierte Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Alle eingeschriebenen Prüflinge der PO 4.0 werden automatisch in die neue Prüfungsordnung überführt. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Lernziele der einzelnen Fächer, sondern dienen der Vereinfachung und Optimierung des organisatorischen Ablaufes Ihrer Ausbildung.
Die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
Zusatzqualifikation zur*zum Sachverständigen IVS ab 2021 mit vier anstatt wie bisher fünf Prüfungen möglich
Anpassung und Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen in Mathematik und Stochastik
Erweiterung des Spezialwissens um jeweils ein drittes Fach in den Zusatzqualifikationen (CADS, CERA und IVS)
Darüber hinaus wurde eine Flexibilisierung und Modularisierung des Ausbildungs- und Prüfungssystems beschlossen, damit Sie zukünftig den Ablauf Ihrer Ausbildung zum Aktuar DAV / zur Aktuarin DAV inhaltlich noch besser an ihr individuelles Arbeitsumfeld anpassen können.
Vollständige Flexibilisierung der Reihenfolge der zu absolvierenden Prüfungen nach der Zulassung, um einen individuell passenden Durchlauf der Ausbildung zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies für Sie, dass Sie frei wählen können, in welcher Reihenfolge Sie die notwendigen Prüfungen ablegen. Das beinhaltet auch, dass Sie Prüfungen des Spezialwissens bereits vor erfolgreichem Bestehen aller Grundwissenprüfungen absolvieren können. Als Orientierung für den Durchlauf Ihrer Ausbildung kann Ihnen unsere „Empfehlung zur Prüfungsreihenfolge“ behilflich sein. Wir möchten ferner darauf hinweisen, dass einzelne Fächer – insb. im Spezialwissen – natürlich auf den Inhalten anderer Fächer aufbauen.
Der Besuch der Pflichtseminare „Kommunikation" und „Professionalität" setzt nur noch ein Jahr anstatt wie bisher zwei Jahre aktuarielle Berufspraxis voraus. Es ist zudem nicht mehr notwendig, dass eine bestimmte Anzahl von Prüfungen bereits bestanden sein muss.
Ergänzung der Fachbereiche des Spezialwissens „Pensionen“, „Enterprise Risk Management“ und „Actuarial Data Science“ um ein drittes Fach aus der Zusatzqualifikation, um Ihnen bereits frühzeitig die Möglichkeit zur zielgerichteten Spezialisierung zu ermöglichen.
In der diesjährigen Mitgliederversammlung am 16. November 2020 wurde die Einführung der Zusatzqualifikation mit dem Titel „Certified Actuarial Data Scientist" (CADS) beschlossen.
Falls Sie sich für eine Zusatzqualifikation im Bereich CADS interessieren, können Sie bereits während der Ausbildung zum Aktuar DAV / zur Aktuarin DAV eine dritte Prüfung im Spezialwissen absolvieren, die Ihnen für Ihre Zusatzqualifikation angerechnet wird.
Damit könnten Sie die Titel der drei Zusatzqualifikationen ab dem1. Januar 2021 mit nur einer weiteren Zusatzprüfung erlangen.
Weitere Informationen zum Titel CADS finden Sie unter „Ausbildung ADS".
Login
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Team der DAV-Geschäftsstelle wenden:
Sekretariat0221/912 554-0info@aktuar.de
DAVDGVFMIVS
KontaktImpressumDatenschutz
Unsere MitgliederUnsere ThemenUnsere Veranstaltungen
Ausbildung DAVAusbildung IVSAusbildung CERA
PressemeldungenAktuar AktuellStellenanzeigen