Weiterentwicklung der Prüfungsordnung: PO 5
Um die Attraktivität der DAV-Ausbildung zu steigern, zukunftsfähig aufzustellen und alle aktuariell tätigen Personen im Versicherungs und Finanzbereich für die DAV gewinnen zu können, hat der Ausbildungs- und Prüfungsausschuss eine Weiterentwicklung der bisherigen PO 4.1 zur PO 5 vorgeschlagen, mit deren Einführung die folgenden Änderungen einhergehen:
1. Verkürzung der Ausbildungszeit
Die PO 5 sieht eine Reduktion der Gesamtanzahl der zu absolvierenden Prüfungen vor. So sollen zukünftig insgesamt acht anstatt wie bisher zehn Prüfungen für eine Mitgliedschaft in der DAV und den Titel „Aktuarin DAV“ / „Aktuar DAV“ absolviert werden. Die Inhalte und die Struktur des Grundwissens bleiben dabei unberührt. Die Reduktion der zu absolvierenden Prüfungen findet ausschließlich im Spezialwissen statt, sodass künftig nur noch zwei Spezialwissenprüfungen aus einem Fachbereich absolviert werden müssen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die zwei Spezialwissenprüfungen (Pflichtfach, also die ersten beiden Module eines jeweiligen Spezialwissenfachs) in dem Fachbereich absolviert werden müssen, in dem auch eine zweijährige Berufspraxis bestätigt werden kann. Für die Aufnahme in die DAV müssen nach wie vor mindestens drei Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden.
2. Hochschulanerkennung auch im Spezialwissen möglich
Bisher können Hochschulvorleistungen ausschließlich für Prüfungsleistungen im DAV-Grundwissen anerkannt werden. Mit Einführung der PO 5 soll die Hochschulanerkennung auf die Fächer des Spezialwissens erweitert werden.
3. Selbstverpflichtung für Prüflinge
Die Einführung der PO 5 soll mit einer Selbstverpflichtung für Prüflinge einhergehen, mit der die Prüflinge versichern, dass sie sich als zukünftiges Mitglied der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. schon jetzt den in den Standesregeln beschriebenen Werten des Berufsstandes verpflichtet fühlen.
Was bedeutet die Verkürzung der Ausbildungszeit für Sie als Prüfling konkret?
Sollten Sie zum 1. Mai 2023 das Grundwissen, die zwei Pflichtseminare sowie bereits zwei Spezialwissenprüfungen in einem Fachbereich (gem. Berufspraxis) absolviert haben, müssen Sie keine weiteren Prüfungen absolvieren. Zum Zeitpunkt der Einführung der PO 5 haben Sie die DAV-Ausbildung automatisch erfolgreich abgeschlossen.
Sollten Sie neben dem Grundwissen und den zwei Pflichtseminaren erst eine Spezialwissenprüfung absolviert haben, müssen Sie nur noch eine weitere Spezialwissenprüfung in dem gleichen Fachbereich (gem. Berufspraxis) bestehen, um die DAV-Ausbildung erfolgreich zu beenden. Sollten Sie Prüfungen in den Fachbereichen der Zusatzqualifikationen IVS, CADS, CERA bestanden haben, werden Ihnen diese selbstverständlich im Rahmen der Ausbildung der jeweiligen Zusatzqualifikation angerechnet, auch wenn diese Prüfungen für einen erfolgreichen Abschluss der DAV-Ausbildung gemäß PO 5 nicht mehr notwendig waren.
Die Ausbildung der DAV gemäß PO 5
Das DAV-Prüfungssystem gemäß PO 5 besteht aus den folgenden Fächern des Grundwissens und Spezialwissens. Im Spezialwissen muss dabei ein Bereich gem. nachgewiesener Berufspraxis gewählt werden.
Das Grundwissen
Die folgenden sechs Prüfungsfächer des Grundwissens müssen erfolgreich absolviert werden:
Weiterhin sind Pflichtseminare in den Fächern
Professionalität und
Kommunikation ohne Prüfung zu besuchen.
Detaillierte Informationen zu den Lehrinhalten finden Sie in diesem Dokument:
Lernziele im Grundwissen.
(Die im Dokument vorgenommene Klassifizierung der Lernziele basiert auf der Bloomschen Taxonomie.)
Darüber hinaus gibt es
Leitfäden und Musterklausuren zu den jeweiligen Fächern des Grundwissens.
Das Spezialwissen
Zusätzlich zum Grundwissen sind zwei Prüfungen des Spezialwissens zu bestehen, um den Titel Aktuarin DAV / Aktuar DAV zu erlangen. Die Spezialwissenprüfungen müssen dabei aus
einer der folgenden Spezialisierungen gem. Berufspraixs gewählt werden:
Bitte beachten Sie, dass die beiden Prüfungen einer Spezialisierung grundsätzlich nicht aufeinander aufbauen und die Prüfung im Modul 2 vor der Prüfung im Modul 1 absolviert werden kann. In der Spezialisierung
Actuarial Data Science wird allerdings empfohlen, das Modul 1 vor dem Modul 2 zu besuchen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der
Prüfungsordnung 5
In dem folgenden Dokument finden Sie zudem eine
Empfehlung zur Prüfungsreihenfolge
Für wen gilt die Prüfungsordnung 5?
Die Prüfungsordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und gilt für alle Prüflinge, die sich derzeit im Prüfungssystem befinden bzw. zur DAV-Ausbildung anmelden. Alle Prüflinge früherer Prüfungsordnungen werden automatisch in die Prüfungsordnung 5.0 überführt.
Wiederholung von Prüfungen – Skripterwerb
Für Prüflinge, die eine Prüfung wiederholen müssen und in dem jeweiligen Fach bereits einmal ein Seminar bei der DAA besucht haben, besteht die Möglichkeit, das aktuelle Skript ermäßigt zu beziehen. Die Kosten für das Skript belaufen sich dann auf 1/3 des aktuellen Seminarpreises.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Sekretariat der DAV-Geschäftsstelle unter
info@aktuar.de.