 |
|
Die Prüfungsordnung 4 wurde Ende 2017 verabschiedet und gilt für alle Prüflinge, die seit dem 1. Januar 2018 ihre Ausbildung begonnen haben.
|
 |
 |
|
Nein, die Zulassungsvoraussetzungen zur DAV-Ausbildung sind in der Prüfungsordnung 4 unverändert. Auch laut Prüfungsordnung 4 benötigen alle angehenden Aktuare ein abgeschlossenes Mathematikstudium an einer deutschen Hochschule (Diplom Mathematik bzw. 120 ECTS in mathematischen Prüfungsleistungen). Liegt kein mathematischer Hochschulabschluss vor, ist eine Zulassungsprüfung in Mathematik zu absolvieren. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass bereits an der Hochschule Grundkenntnisse in Stochastik erworben wurden. Diese sind durch eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule zu belegen. Können diese Kenntnisse nicht nachgewiesen werden, so muss eine Zulassungsprüfung in Stochastik ablegt werden. Die beiden Zulassungsprüfungen müssen zeitlich vor den Prüfungen des Grundwissens erfolgen. Wenn Sie nach der bisherigen Prüfungsordnung beide Zulassungsprüfungen ablegen mussten, dann sind die Zulassungsprüfungen auch gemäß der Prüfungsordnung 4 erforderlich.
|
 |
 |
|
Es gilt immer die Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt des Zulassungsantrags gültig ist. Prüflinge, die noch im Jahr 2017 einen Antrag auf Zulassung zur Ausbildung stellen, werden in der Prüfungsordnung 3 ins Ausbildungssystem aufgenommen, unabhängig davon, wann sie die Zulassungsprüfung(en) bestehen. Die Ausbildung kann noch bis zum 31. Dezember 2022 in der Prüfungsordnung 3 beendet werden. Mit Auslaufen der Prüfungsordnung 3 zum 31. Dezember 2022 erfolgt automatisch eine Hochstufung in die Prüfungsordnung 4. |
 |
 |
|
Ein Wechsel von der Prüfungsordnung 3 in die Prüfungsordnung 4 ist problemlos möglich und für bereits in der Ausbildung befindliche Prüflinge freiwillig. Es werden fast alle Prüfungen der Prüfungsordnung 3 nach einem Wechsel auch in der Prüfungsordnung 4 anerkannt. Für einen Wechsel in die Prüfungsordnung 4 gelten seit dem 1. Januar 2018 die folgenden Übergangsregelungen:
Versicherungswirtschaftslehre wird anerkannt für
Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld
Statistische Methoden/Risikotheorie wird anerkannt für Angewandte Stochastik
Finanzmathematik und Investmentmanagement wird anerkannt für
Finanzmathematik und Risikobewertung
Modellierung wird anerkannt für
Modellierung und ERM
Wertorientiertes Risikomanagement wird anerkannt für
Unternehmenssteuerung
Personenversicherungsmathematik und
Schadenversicherungsmathematik werden gemeinsam anerkannt für
Versicherungsmathematik
Für Prüflinge, die die Prüfung
Rechnungslegung bereits bestanden haben, gilt die ergänzende Übergangsregelung: Darüber hinaus wird das Pflichtseminar
Berufskunde für das neue Pflichtseminar
Professionalität anerkannt. Für das Pflichtseminar
Informationsverarbeitung und die Prüfung
Grundprinzipien der Versicherungs- und Finanzmathematik gibt es in der neuen Prüfungsordnung keine Entsprechungen. |
 |
 |
|
Nein, es gibt keine Fristen, die beachtet werden müssen. Ein Wechsel von der Prüfungsordnung 3 in die Prüfungsordnung 4 ist bis Ende 2022 jederzeit möglich. |
 |
 |
|
Für Prüflinge, die während des Studiums eine durch die DAV nach Prüfungsordnung 3 akkreditierte Prüfung bestanden haben und sich erst nach dem 1. Januar 2018 gemäß Prüfungsordnung 4 zur Ausbildung anmelden, gelten die gleichen Übergangsregelungen wie für den Wechsel von der Prüfungsordnung 3 in die Prüfungsordnung 4. |
 |
 |
|
Die Prüfungen der DAV gemäß Prüfungsordnung 3 werden bis zum Ende des Jahres 2022 angeboten. Für die Prüfungen der Prüfungsordnung 3, die eine direkte Entsprechung in der Prüfungsordnung 4 haben, werden die Vorbereitungsseminare der DAA spätestens ab dem Jahr 2019 für beide Prüfungsordnungen gemeinsam angeboten. Für die Prüfungen der Prüfungsordnung 3, die keine direkte Entsprechung in der Prüfungsordnung 4 haben, werden die Vorbereitungsseminare der DAA wie bisher angeboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Seminare bereits vor Ende des Jahres 2022 auslaufen, falls sich nicht mehr genügend Teilnehmer für ein Seminar anmelden sollten. Bevor ein Vorbereitungsseminar der DAA ausläuft, werden die Prüflinge rechtzeitig darüber informiert, dass ein bestimmtes Seminar nun zum letzten Mal angeboten wird. In den Jahren 2018 und 2019 sind zu allen Prüfungen die entsprechenden Vorbereitungsseminare geplant.
|
 |
 |
|
Eine zeitliche Begrenzung, wann Sie nach der Anmeldung zur Ausbildung die nächste DAV-Prüfung ablegen müssen, gibt es nicht. |
 |
 |
|
Gemäß § 11 Abs. 1 (b) der Prüfungsordnung 4 setzt eine Teilnahme an den Pflichtseminaren „Kommunikation" und „Professionalität" die erfolgreiche Absolvierung von mindestens vier Einzelprüfungen des Grundwissens und zwei Jahre aktuarielle Berufspraxis voraus. Für die Teilnahme an den Seminaren ist nicht entscheidend, in welchem Fachbereich die Berufspraxis erbracht wurde. Für die Aufnahme in die DAV ist neben dem Nachweis der erfolgreich absolvierten Einzelprüfungen eine dreijährige einschlägige Berufspraxis als Aktuar gemäß der Berufspraxisordnung erforderlich. Mindestens zwei Jahre dieser Tätigkeit müssen in dem gewählten Gebiet des aktuariellen Spezialwissens bzw. in einer in diesem Spezialwissen angesiedelten Querschnittstätigkeit absolviert worden sein. Weitere Informationen zur Berufspraxis finden Sie hier.
|
 |
 |
|
Ja, die beiden Prüfungen des Spezialwissens in der Spezialisierung
Enterprise Risk Management werden für die CERA-Prüfungen im Modul A (Grundlagen und quantitative Methoden des ERM) und Modul B (Klassifizierung, Modellierung und Transfer von Risiken) anerkannt. Prüflinge, die sich bereits während ihrer DAV-Ausbildung für die Spezialisierung in
Enterprise Risk Management entscheiden, müssen somit statt vier nur noch zwei weitere Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation CERA ablegen. |
 |
 |
|
Ja, die Prüfungen des Spezialwissens in der Spezialisierung
Pensionen werden für die Zusatzqualifikation des IVS anerkannt. Prüflinge, die sich bereits während ihrer DAV-Ausbildung für die Spezialisierung in
Pensionen entscheiden, müssen somit statt fünf nur noch drei weitere Prüfungen zum Erwerb der Mitgliedschaft im IVS ablegen. |
 |
 |
|
Es gibt keine empfohlene Prüfungsreihenfolge für die Prüfungen des Spezialwissens. In einigen Spezialisierungen wie beispielsweise Actuarial Data Science oder
Investment sind die beiden Prüfungen des Spezialwissens aufeinander aufbauend konzipiert, sodass zuerst an der Prüfung im Modul 1 und danach an Modul 2 der jeweiligen Spezialisierung teilgenommen werden sollte.
|
 |
 |
|
Die Prüfungen der DAV finden in Köln statt. |
 |
 |
|
Die von der DAA angebotenen Seminare zur Vorbereitung auf die Prüfungen werden in der Regel drei Tage dauern. Eine Ausnahme bilden die viertägigen Seminare zu den Prüfungen des Grundwissens in
Versicherungsmathematik,
Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld sowie
Unternehmenssteuerung. Vier- bis fünftägige Seminare werden zur Vorbereitung der Prüfungen des Spezialwissens in der Spezialisierung
Enterprise Risk Management angeboten. |
 |
 |
|
Ja, die Prüfungsfächer des Grundwissens der neuen Ausbildung werden den Syllabus der International Actuarial Association (IAA) vollständig abdecken. Auch der Core Syllabus der Actuarial Association of Europe (AAE) wird durch die neue Ausbildung vollständig erfüllt. Somit ist die gegenseitige Anerkennung auf europäischer Ebene auch weiterhin gewährleistet. |
 |