Weiterentwicklung der Prüfungsordnung: PO 5
Um die Attraktivität der DAV-Ausbildung zu steigern, zukunftsfähig aufzustellen und alle aktuariell tätigen Personen im Versicherungs und Finanzbereich für die DAV gewinnen zu können, schlägt der Ausbildungs- und Prüfungsausschuss eine Weiterentwicklung der bestehenden PO 4.1 zur PO 5 vor, mit deren Einführung die folgenden Änderungen einhergehen:
1. Verkürzung der Ausbildungszeit
Die PO 5 sieht eine Reduktion der Gesamtanzahl der zu absolvierenden Prüfungen vor. So sollen zukünftig insgesamt acht anstatt wie bisher zehn Prüfungen für eine Mitgliedschaft in der DAV und den Titel „Aktuarin DAV“ / „Aktuar DAV“ absolviert werden. Die Inhalte und die Struktur des Grundwissens bleiben dabei unberührt. Die Reduktion der zu absolvierenden Prüfungen findet ausschließlich im Spezialwissen statt, sodass künftig nur noch zwei Spezialwissenprüfungen aus einem Fachbereich absolviert werden müssen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die zwei Spezialwissenprüfungen (Pflichtfach, also die ersten beiden Module eines jeweiligen Spezialwissenfachs) in dem Fachbereich absolviert werden müssen, in dem auch eine zweijährige Berufspraxis bestätigt werden kann. Für die Aufnahme in die DAV müssen nach wie vor mindestens drei Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden.
2. Hochschulanerkennung auch im Spezialwissen möglich
Bisher können Hochschulvorleistungen ausschließlich für Prüfungsleistungen im DAV-Grundwissen anerkannt werden. Mit Einführung der PO 5 soll die Hochschulanerkennung auf die Fächer des Spezialwissens erweitert werden.
3. Selbstverpflichtung für Prüflinge
Die Einführung der PO 5 soll mit einer Selbstverpflichtung für Prüflinge einhergehen, mit der die Prüflinge versichern, dass sie sich als zukünftiges Mitglied der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. schon jetzt den in den Standesregeln beschriebenen Werten des Berufsstandes verpflichtet fühlen.
Wie geht es nun weiter?
Die vom Ausbildungs- und Prüfungsausschuss vorgeschlagene PO 5 wurde vom DAV-Vorstand bestätigt und durchläuft nun Schritt zwei des Feststellungsverfahrens für berufsständische Regularien. Ziel ist es, die PO 5 Mitte Januar 2023 in den dritten Schritt des Feststellungsverfahrens zu übergeben und somit innerhalb der DAV-Mitgliedschaft zu publizieren.
Damit Sie als Prüfling die Vorteile der PO 5 schnellstmöglich nutzen können, wird eine Einführung zum 1. Mai 2023 angestrebt.
Was bedeutet die Verkürzung der Ausbildungszeit für Sie als Prüfling konkret?
Sollten Sie zum jetzigen Zeitpunkt das Grundwissen, die zwei Pflichtseminare sowie bereits zwei Spezialwissenprüfungen in einem Fachbereich (gem. Berufspraxis) absolviert haben, müssen Sie keine weiteren Prüfungen absolvieren. Zum Zeitpunkt der Einführung der PO 5 haben Sie die DAV-Ausbildung automatisch erfolgreich abgeschlossen.
Sollten Sie neben dem Grundwissen und den zwei Pflichtseminaren erst eine Spezialwissenprüfung absolviert haben, müssen Sie nur noch eine weitere Spezialwissenprüfung in dem gleichen Fachbereich (gem. Berufspraxis) erfolgreich absolvieren, um die DAV-Ausbildung erfolgreich zu beenden.
Sollten Sie Prüfungen in den Fachbereichen der Zusatzqualifikationen IVS, CADS, CERA erfolgreich absolviert haben, werden Ihnen diese selbstverständlich im Rahmen der Ausbildung der jeweiligen Zusatzqualifikation angerechnet, auch wenn diese Prüfungen für einen erfolgreichen Abschluss der DAV-Ausbildung gemäß PO 5 nicht mehr notwendig waren.
Zu Ihrer weiteren Planung:
Vor dem Hintergrund des zu durchlaufenden Feststellungsverfahrens können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Gewissheit sagen, ob die PO 5 planmäßig zum 1. Mai 2023 eingeführt wird. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Auswirkungen der Änderungen der PO 5 bereits jetzt in Ihrer Seminar- und Prüfungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Sollte sich die Mitgliedschaft gegen die Einführung der PO 5 zum 1. Mai 2023 entscheiden, werden für Sie, wenn nötig, selbstverständlich Sonderstornofristen für vorgenommene Anmeldungen zu den Ausbildungs- und Prüfungsveranstaltungen greifen.
Wir werden Sie natürlich rechtzeitig informieren, sobald nähere Informationen über den Stand des Feststellungsverfahrens vorliegen.
Die Ausbildung der DAV gemäß PO 4.1
Das DAV-Prüfungssystem gemäß PO 4.1 untergliedert sich in sechs Fächer des Grundwissens sowie vier Fächer des Spezialwissens.
Das Grundwissen
Die Prüfungsfächer des Grundwissens sind:
Weiterhin sind Pflichtseminare in den Fächern
Professionalität und
Kommunikation ohne Prüfung zu besuchen.
Detaillierte Informationen zu den Lehrinhalten finden Sie in diesem Dokument:
Lernziele im Grundwissen.
(Die im Dokument vorgenommene Klassifizierung der Lernziele basiert auf der Bloomschen Taxonomie.)
Darüber hinaus gibt es
Leitfäden und Musterklausuren zu den jeweiligen Fächern des Grundwissens.
Das Spezialwissen
Zusätzlich zum Grundwissen sind vier Prüfungen des Spezialwissens zu bestehen, um die Ausbildung zum Aktuar DAV / zur Aktuarin DAV abzuschließen. Zwei der Spezialwissenprüfungen müssen dabei aus
einer der folgenden acht Spezialisierungen gewählt werden:
Bitte beachten Sie, dass die beiden Prüfungen einer Spezialisierung grundsätzlich nicht aufeinander aufbauen und die Prüfung im Modul 2 vor der Prüfung im Modul 1 absolviert werden kann. In der Spezialisierung
Actuarial Data Science wird allerdings empfohlen, das Modul 1 vor dem Modul 2 zu besuchen.
Neben diesen beiden Pflichtprüfungen gibt es zwei weitere Wahlpflichtprüfungen, die aus den bereits genannten Spezialisierungen frei zu wählen sind, d. h. die beiden Wahlpflichtprüfungen dürfen aus verschiedenen Spezialwissenfächern ausgewählt werden. Die Fächer Actuarial Data Science 3, Enterprise Risk Management 3 und Pensionen 3 können ausschließlich als Wahlpflichtfächer und nicht im Rahmen der Spezialisierung absolviert werden.

Detaillierte Informationen zur neuen Ausbildung finden Sie in der neuen
Prüfungsordnung 4.1
In dem folgenden Dokument finden Sie zudem eine
Empfehlung zur Prüfungsreihenfolge
Für wen gilt die Prüfungsordnung 4.1?
Die Prüfungsordnung 4.1 ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt für alle Prüflinge die sich ab dem 1. Januar 2021 zur DAV-Ausbildung anmelden. Alle Prüflinge der Prüfungsordnung 4.0 werden automatisch in die Prüfungsordnung 4.1 überführt.
Prüflinge der Prüfungsordnungen 3.2, 3.3 und 3.4 können die Ausbildung im Rahmen ihrer bis-herigen Prüfungsordnungen beenden. Diese Prüfungsordnungen sind noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, in die Prüfungsordnung 4.1 zu wechseln.
Übergangsregelungen
Für einen Wechsel in die Prüfungsordnung 4.0 (bzw. 4.1) gelten seit dem 1. Januar 2018 die folgenden Übergangsregelungen:
-
Versicherungswirtschaftslehre wird anerkannt für
Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld
-
Statistische Methoden/Risikotheorie wird anerkannt für
Angewandte Stochastik
-
Finanzmathematik und Investmentmanagement wird anerkannt für
Finanzmathematik und Risikobewertung
-
Modellierung wird anerkannt für
Modellierung und ERM
-
Wertorientiertes Risikomanagement wird anerkannt für
Unternehmenssteuerung
-
Personenversicherungsmathematik und
Schadenversicherungsmathematik werden gemeinsam anerkannt für
Versicherungsmathematik
Für Prüflinge, die die Prüfung
Rechnungslegung für Aktuare bereits bestanden haben, gilt die ergänzende Übergangsregelung:
Darüber hinaus wird das Pflichtseminar
Berufskunde für das neue Pflichtseminar
Professionalität anerkannt.
Hinweis: Für Prüflinge, die während des Studiums eine durch die DAV nach Prüfungsordnung 3 akkreditierte Prüfung bestanden haben und sich erst nach dem 1. Januar 2018 gemäß Prüfungsordnung 4 zur Ausbildung anmelden, gelten die obigen Übergangsregelungen gleichermaßen.
Wiederholung von Prüfungen – Skripterwerb
Für Prüflinge, die eine Prüfung wiederholen müssen und in dem jeweiligen Fach bereits einmal ein Seminar bei der DAA besucht haben, besteht die Möglichkeit, das aktuelle Skript ermäßigt zu beziehen. Die Kosten für das Skript belaufen sich dann auf 1/3 des aktuellen Seminarpreises.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Claudia Daum unter
Claudia.Daum@aktuar.de.