Die Ausbildung zum*zur Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS)
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS), dem Zweigverein der DAV, ist zum einen die Mitgliedschaft in der DAV, die gemäß der Prüfungsordnung der DAV erlangt werden kann und zum anderen der fachliche Nachweis der Eignung – zu erbringen über vier spezifische Prüfungen.
Um eine Einheitlichkeit zu den bestehenden aktuariellen Zusatzqualifikationen (CERA, CADS) sicherzustellen, kann die Zusatzqualifikation zur*zum Sachverständigen IVS ab 2021 mit vier anstatt wie bisher fünf Prüfungen erworben werden.
Das Formular zur Einschreibung in die IVS-Ausbildung finden Sie hier:
Antrag zur Einschreibung zur PO 4.1 des IVS
Dem Antrag ist als Nachweis eine Bescheinigung über die Berufspraxis beizufügen.
Grundlage der Zusatzqualifikation ist die
Prüfungsordnung 4.1, die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat.
Inhalte der Ausbildung
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Teilnahme an Pflichtseminaren und Prüfungen in den folgenden vier Fächern erforderlich:
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Pensionen 1
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Pensionen 2
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Pensionen 3
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Pensionen 4
Der Nachweis über den Besuch des jeweiligen Pflichtseminars kann bis einen Tag vor der jeweiligen Prüfung nachgereicht werden.
Die jeweiligen Pflichtseminare (Pensionen 1-4) werden von der Deutschen Aktuar-Akademie (DAA) angeboten.
Detaillierte Informationen zu den Lerninhalten finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Lernziele im Fach
Pensionen 1
Lernziele im Fach Pensionen 2
Lernziele im Fach Pensionen 3
Lernziele im Fach Pensionen 4
(Die in den Dokumenten vorgenommene Klassifizierung der Lernziele basiert auf der Bloomschen Taxonomie.)
Anerkennung DAV-Spezialwissen
Wenn im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung 4.0 (bzw. 4.1) in der DAV-Ausbildung bereits im Spezialwissen Fächer im Bereich Pensionen (z.B. Pensionen 1, Pensionen 2, Pensionen 3) erfolgreich absolviert wurden, werden diese automatisch in der IVS-Ausbildung als bestanden angerechnet, sodass nur noch die verbleibenden noch nicht erfolgreich absolvierten Fächer zu belegen sind.