Die Ausbildung zum Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS)
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS), dem Zweigverein der DAV, ist zum einen die Mitgliedschaft in der DAV, die gemäß der Prüfungsordnung der DAV erlangt werden kann.
Des Weiteren ist die Teilnahme an Seminaren in Arbeits- und Steuerrecht, Pensionsversicherungsmathematik und Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung sowie das erfolgreiche Bestehen der Prüfungen in diesen vier Bereichen erforderlich. Die Seminare in Arbeits- und Steuerrecht werden von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) angeboten.
Zu der IVS-Ausbildung ist eine explizite Einschreibung zwingend vorgeschrieben. Dem Antrag ist als Nachweis mindestens eine Bescheinigung über die Berufspraxis beizufügen. Der Nachweis über den Besuch des jeweiligen Vorbereitungsseminars kann bis einen Tag vor der jeweiligen Prüfung nachgereicht werden.
Antrag zur Einschreibung zur PO 4.0 des IVS
Eine Themen- sowie eine Literaturliste zum Fach „Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung“ ist im Folgenden aufgeführt:
Themenliste
Literaturliste