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Ausbildung IVS

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Die Ausbildung zum oder zur Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS)

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS), dem Zweigverein der DAV, ist zum einen die Mitgliedschaft in der DAV, die gemäß der Prüfungsordnung der DAV erlangt werden kann und zum anderen der fachliche Nachweis der Eignung – zu erbringen über vier spezifische Prüfungen.

Das Formular zur Einschreibung in die IVS-Ausbildung finden Sie hier:  

Antrag zur Einschreibung zur IVS-Zusatzqualifikation

Dem Antrag ist als Nachweis eine Bescheinigung über die Berufspraxis beizufügen.

Grundlage der Zusatzqualifikation ist die Prüfungsordnung 5, die zum 1. Mai 2023 in Kraft trat.

Inhalte der Ausbildung

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Teilnahme an Pflichtseminaren und Prüfungen in den folgenden vier Fächern erforderlich:

  • Pensionen 1
  • Pensionen 2
  • Pensionen 3
  • Pensionen 4

Der Nachweis über den Besuch des jeweiligen Pflichtseminars kann bis einen Tag vor der jeweiligen Prüfung nachgereicht werden.

Die jeweiligen Pflichtseminare (Pensionen 1-4) werden von der Deutschen Aktuar-Akademie (DAA) angeboten. 

Detaillierte Informationen zu den Lerninhalten finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Lernziele im Fach Pensionen 1

Lernziele im Fach Pensionen 2

Lernziele im Fach Pensionen 3

Lernziele im Fach Pensionen 4

(Die in den Dokumenten vorgenommene Klassifizierung der Lernziele basiert auf der Bloomschen Taxonomie.) 

Anerkennungregelungen

  • Wenn im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung 4.0 (bzw. 4.1) in der DAV-Ausbildung bereits im Spezialwissen Fächer im Bereich Pensionen (z.B. "Pensionen 1", "Pensionen 2", "Pensionen 3") erfolgreich absolviert wurden, werden diese automatisch in der IVS-Ausbildung als bestanden angerechnet, sodass nur noch die verbleibenden noch nicht erfolgreich absolvierten Fächer zu belegen sind. 

  • Wenn im Rahmen der Prüfungsordnung 3 in der DAV-Ausbildung im Spezialwissen das Fach "Pensionsversicherungmathematik" erfolgreich absolviert wurde, wird dieses innerhalb der IVS-Ausbildung als Prüfungsleistung für das Spezialwissen Pensionen ("Pensionen 1" und "Pensionen 2") anerkannt, sodass nur noch die Prüfungen in den Fächern "Pensionen 3" und "Pensionen 4" abzulegen sind. 

  • Für die Anerkennung des Prüfungsfaches "Pensionen 3" kann eine Prüfung im Fach "Rechnungslegung der bAV" anerkannt werden, wenn zusätzlich eine Teilnahme an den Pflichtseminaren "Rechnungslegung der bAV" und "Steuerrecht der bAV" nachgewiesen wird. 

  • Für die Anerkennung des Prüfungsfaches "Pensionen 4" kann eine Prüfung im Fach "Arbeitsrecht der bAV" anerkannt werden, wenn zusätzlich eine Teilnahme an den Pflichtseminaren "Arbeitsrecht der bAV" und "Steuerrecht der bAV" nachgewiesen wird. 

Anerkennung aba-Seminare

Die DAV erkennt die Teilnahme an den aba-Seminaren Arbeitsrecht der bAV und Steuerrecht der bAV als Voraussetzung zur Teilnahme an der IVS-Prüfung im Fach "Pensionen 4" an. 

Bitte beachten Sie, dass für die Prüfungsinhalte der IVS-Prüfung im Fach "Pensionen 4" der Lernzielkatalog des Faches "Pensionen 4" maßgeblich ist und die beiden o. g. Seminare der aba hierzu inhahtliche Unterschiede - insbesondere in Bezug auf den Bereich "Sozialversicherungsrecht der bAV" - aufweisen können. 

Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:

aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Telefon:  05621 – 96 36 60
Fax:        05621 – 96 38 03
E-Mail:    seminare.tagungen@aba-online.de



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Kontakt

Bei Fragen zur Ausbildung des IVS können Sie sich gerne an Herrn Tim Kampmann wenden:

tim.kampmann@aktuar.de
0221/912 554-131

Aktuelle Prüfungsordnung

Ab dem 1. Mai 2023 gilt die 

Prüfungsordnung 5

Die Regelungen zur Berufspraxis finden sich in der Berufspraxisordnung.

Gebührenübersicht

Eine Gebührenübersicht für die Ausbildung zum*zur Versicherungs­mathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS)

Gebühren IVS

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