Die Ausbildung der DAV bis 2017
Das Prüfungsprogramm der DAV untergliedert sich für alle Teilnehmenden des Ausbildungs- und Prüfungsprogramms, die zwischen 2011 und 2017 ihre Ausbildung begonnen haben, in die Fächer des aktuariellen Grundwissens, des nicht-mathematischen Grundwissens und des versicherungsmathematischen Spezialwissens. Eine Anmeldung für diese Prüfungsordnung ist seit 1. Januar 2018 nicht mehr möglich.
Das Grundwissen
Prüfungsfächer des aktuariellen Grundwissens sind:
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Statistische Methoden/Risikotheorie
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Grundprinzipien der Versicherungs- und Finanzmathematik
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Personenversicherungsmathematik
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Schadenversicherungsmathematik
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Finanzmathematik und Investmentmanagement
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Modellierung
Prüfungsfächer im Bereich des nicht-mathematischen Grundwissens sind:
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Versicherungswirtschaftslehre
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Rechnungslegung für Aktuare
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Wertorientiertes Risikomanagement
Darüber hinaus sind Pflichtseminare in den Fächern Berufskunde, Informationsverarbeitung und Rechtsgrundlagen zu besuchen.
In folgendem Dokument finden Sie eine
Empfehlung zur Prüfungsreihenfolge. Eine detaillierte Übersicht über die Lehrinhalte in den genannten Fächern sowie zugehörige Literaturhinweise finden Sie im Dokument
Lernziele der DAV-Ausbildung. Bitte beachten Sie, dass die Lernziele der Fächer Versicherungswirtschaftslehre ab Mai 2018, Finanzmathematik und Investmentmanagement ab Oktober 2018 sowie Statistische Methoden/Risikotheorie, Modellierung und Wertorientiertes Risikomanagement ab Mai 2019 an die korrespondierenden
Lernziele der Prüfungsordnung 4.0 angeglichen wurden.
Spezialwissen
Zusätzlich ist eine Prüfung in einem Fach des Spezialwissens zu bestehen, um die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ abzuschließen. Folgende Fächer sind vorgesehen:
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Lebensversicherungsmathematik
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Schadenversicherungsmathematik
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Pensionsversicherungsmathematik
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Krankenversicherungsmathematik
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Finanzmathematik
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Bausparmathematik
- Enterprise Risk Management
Ab dem Jahr 2019 wird es pro Spezialwissenfach zwei Prüfungen geben, von denen Prüflinge der Prüfungsordnung 3 eine Prüfung frei auswählen dürfen. Konkret bedeutet dies, dass Prüflinge der Prüfungsordnung 3 auch weiterhin nur eine Spezialwissenprüfung schreiben müssen, aber ab 2019 aus einem größeren Angebot wählen können. Damit Sie diese Auswahl bestmöglich treffen können, finden Sie die jeweiligen Lernziele zu den Spezialwissenfächern hier.
Fernkurse
Seit November 2003 bietet die Deutsche Aktuar-Akademie in Kooperation mit der Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm Fernkurse an, um einen weiteren Weg der berufsbegleitenden Ausbildung zu eröffnen. Besonders Berufsanfängern wird hierdurch die direkte Weiterbildung und Zusatzqualifikation vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie im Dokument
Fernkurs Information.
Prüfungsordnungen
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Für alle angehenden Aktuar*innen, die sich zur Ausbildung bei der DAV anmelden, gilt seit dem 1. Juli 2011 die
Prüfungsordnung Nr. 3.3.
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Für Prüflinge, die nach dem 1. Januar 2013 ihr Studium aufgenommen haben, gilt die
Prüfungsordnung 3.4.
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Die einzige Änderung zur
Prüfungsordnung Nr. 3.2 besteht darin, dass bei der Klärung der Zulassung zur Ausbildung nicht mehr automatisch die Zulassungsprüfung in Stochastik und Statistik verlangt wird, wenn die Mathematische Zulassungsprüfung als notwendig festgestellt wurde.
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Für Prüflinge, die sich zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 30. April 2009 angemeldet haben, gilt die
Prüfungsordnung Nr. 3.1 mit der Einschränkung der geänderten Prüfungsanforderungen in den Fächern Informationsverarbeitung und Rechtsgrundlagen sowie des geänderten Zeitpunkts, zu dem die Berufspraxis abschließend nachgewiesen werden muss.
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Für Prüflinge, die sich in den Jahren 2006 und 2007 angemeldet haben, gilt die
Prüfungsordnung Nr. 3.0 mit der Einschränkung der geänderten Prüfungsanforderungen in den Fächern Informationsverarbeitung und Rechtsgrundlagen sowie des geänderten Zeitpunkts, zu dem die Berufspraxis abschließend nachgewiesen werden muss.
Die Änderungen von der 3.0 auf die 3.1 betreffen vor allen Dingen das neue Fach in der Ausbildung zum*zur IVS-Sachverständigen.