Die Ausbildung zum oder zur CERA
Durch eine entsprechende Satzungsänderung hat die Mitgliederversammlung der DAV am 29. April 2010 die Möglichkeit geschaffen, weitere Titel für Aktuarinnen und Aktuare einzuführen. In einer anschließenden Beschlussfassung wurde die Ausbildung zum oder zur „Certified Enterprise Risk Actuary (CERA)“ als Zusatzqualifikation für Aktuare im Bereich Enterprise Risk Management umgesetzt.
Es handelt sich hierbei um eine international anerkannte Zusatzausbildung, die von 13 Aktuarvereinigungen weltweit gemeinsam etabliert wurde, um die Rolle der Aktuarinnen und Aktuare als Risikomanagerinnen und Risikomanager zu stärken. Mittlerweile bieten 27 Vereinigungen ihren Mitgliedern die Teilnahme an der CERA-Ausbildung an.
Detailierte Informationen finden Sie auf der Webseite der CERA Global Association. Die Lernziele der CERA-Ausbildung finden Sie im
Syllabus der CERA Global Association.
Ein Formular zur Einschreibung zur Zusatzqualifikation finden Sie hier:
Antrag zur Einschreibung CERA
Grundlage der Zusatzqualifikation ist die
Prüfungsordnung CERA 2.1 , die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat und für alle Bewerber und Bewerberinnen gültig ist, die sich ab diesem Zeitpunkt zur Prüfung anmelden.
Die Prüfungsordnung
Prüfungsordnung CERA 2.0 galt für alle Bewerbungen vom 1. Janaur 2017 bis zum 31. Dezember 2018. Für Bewerbungen vom 1. Mai 2012 bis 31. Dezember 2016 ist die
Prüfungsordnung CERA 1.0 maßgeblich.
Inhalte der CERA-Ausbildung
In den Prüfungsordnungen CERA 2.0 und 2.1 ist die Anzahl der Prüfungsklausuren von den sechs Klausuren der Prüfungsordnung CERA 1.0 auf vier Klausuren reduziert wurden. Die Zusatzqualifikation umfasst in der Prüfungsordnungen CERA 2.0 und 2.1 die folgenden vier separaten Module mit jeweils einer eigenständigen Prüfung:
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Modul A: Quantitative Methoden des ERM
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Modul B: Klassifizierung, Modellierung und Transfer von Risiken
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Modul C: Prozesse des ERM
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Modul D: Ökonomisches Kapital im Rahmen der Unternehmenssteuerung
Es wird aus inhaltlichen Gründen empfohlen, die Module A und B zuerst zu absolvieren. Die bisherigen Module 1 und 2 wurden zum neuen Modul A, die Module 3 und 4 zum neuen Modul B zusammengeführt. Die Module 5 und 6 bleiben bestehen und werden zukünftig als Modul C und Modul D angeboten.
In der Prüfungsordnung CERA 1.0 umfasste die Zusatzqualifikation sechs separate Module mit jeweils einer eigenständigen Prüfung :
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Modul 1: Grundlagen und Rahmenbedingungen des ERM
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Modul 2: Quantitative Methoden des ERM
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Modul 3: Klassifizierung und Modellierung von Risiken
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Modul 4: Instrumente des Risikotransfers und der Risikosteuerung
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Modul 5: Prozesse des ERM
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Modul 6: Ökonomisches Kapital im Rahmen der Unternehmenssteuerung
Übergangsregelungen
Es besteht die Möglichkeit, direkt und ohne Nachteile von der Prüfungsordnung CERA 1.0 in die Prüfungsordnung CERA 2.1 zu wechseln. Dabei werden bereits erbrachte Prüfungsleistungen selbstverständlich anerkannt: Das Modul A gilt als bestanden, wenn die bisherigen Module 1 und 2 bestanden wurden. Das Modul B wird anerkannt, wenn die Prüfungen der bisherigen Module 3 und 4 erfolgreich absolviert wurden. Die bisherigen Module 5 und 6 bleiben bestehen, werden jedoch in Modul C und D umbenannt. Es ist mit einer Übergangsfrist bis 2020 weiterhin möglich, die Zusatzqualifikation in der alten Prüfungsordnung zu Ende zu führen. Die Vorbereitungsveranstaltungen der DAA werden ab 2017 nur noch nach der neuen Struktur angeboten.
Anerkennung DAV-Spezialwissen
Wenn im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung 4.0 (bzw. 4.1) in der DAV-Ausbildung bereits im Spezialwissen Fächer im Bereich ERM (z.B. ERM 1, ERM 2, ERM 3) erfolgreich absolviert wurden, werden diese automatisch in der CERA-Ausbildung als bestanden angerechnet, sodass nur noch die verbleibenden noch nicht erfolgreich absolvierten Fächer zu belegen sind.