Die Ausbildung zum oder zur CADS
Durch den entsprechenden Beschluss auf der Mitgliederversammlung der DAV am 16. November 2020 ist die Zusatzqulifikation zum oder zur „Certified Actuarial Data Scientist“ (CADS) mit dem entsprechenden weiteren Titel für Mitglieder der Vereinigung neu eingeführt worden.
Die Ausbildung zum oder zur „Certified Actuarial Data Scientist“ (CADS) vereint unter anderem Fragestellungen der Datenverarbeitung und des Datenschutzes, die Erarbeitung von Data Science Anwendungen und den Umgang mit State-of-the-Art Programmiersprachen vor einem versicherungsmathematischen Hintergrund. Die zusätzliche Qualifikation zum oder zur „Certified Actuarial Data Scientist“ richtet sich an vollausgebildete Aktuarinnen und Aktuare, die sich weiter spezialisieren möchten und ihr Tätigkeitsfeld auf das Gebiet Data Science im Kontext von Versicherungen und Finanzdienstleistern ausweiten möchten.
Ein Formular zur Einschreibung zur Zusatzqualifikation finden Sie hier:
Antrag zur Einschreibung
Grundlage der Zusatzqualifikation ist die
Prüfungsordnung CADS, die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat.
Inhalte und Struktur der Ausbildung
Die vier Fächer im Bereich Actuarial Data Science gliedern sich in zwei Fächer des Spezialwissens und zwei des Vertiefungswissens.
Die Fächer des Spezialwissens sind:
Die Fächer des Spezialwissens entsprechen den Fächern
Actuarial Data Science 1 beziehungsweise
Actuarial Data Science 2 der Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“.
Detaillierte Informationen zu den Lerninhalten des Spezialwissens finden Sie in diesem Dokument:
Lernziele im Spezialwissen(Die im Dokument vorgenommene Klassifizierung der Lernziele basiert auf der Bloomschen Taxonomie.)
Die Qualifikation wird vervollständigt durch die folgenden Fächer des Vertiefungswissens:
Im Vertiefungswissen werden die Inhalte und Schwerpunkte des Spezialwissens erweitert und insbesondere das eigenständige Erarbeiten von Data Science Anwendungen und Lösungen erlernt.
Detaillierte Informationen zu den Lerninhalten des Vertiefungswissens finden Sie in diesem Dokument:
Lernziele im Vertiefungswissen
Die Fächer im Überblick:
Übergangsregelungen
Mitglieder, die sich für die
Prüfungsordnung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. zur Teilnahme an den Prüfungen ADS angemeldet haben, werden automatisch in die Prüfungsordnung CADS überführt. Bereits absolvierte Prüfungen werden für die Prüfungsordnung CADS anerkannt.
Anerkennung des Spezialwissens
Wenn im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung 4.0 (bzw. 4.1) in der DAV-Ausbildung bereits im Spezialwissen Fächer im Bereich
Actuarial Data Science (z.B.
Actuarial Data Science Basic,
Actuarial Data Science
Advanced,
Actuarial Data Science
Immersion) erfolgreich absolviert wurden, werden diese automatisch in der CADS-Ausbildung als bestanden angerechnet, sodass nur noch die verbleibenden noch nicht erfolgreich absolvierten Fächer zu belegen sind.
Prüfungen
Die Prüfungen der Zusatzqualifikation finden in den Fächern
Actuarial Data Science Basic und Advanced in Form von 180-minütigen schriftlichen Prüfungen statt. Die Prüfungen der Fächer
Actuarial Data Science Immersion und
Completion sind als praktische Prüfungen im Sinne einer zu absolvierenden Projektarbeit im Anschluss an die verpflichtend zu besuchende Seminarveranstaltung organisiert. So soll sichergestellt werden, dass alle zukünftigen CADS über praxisnahes Anwenderwissen verfügen.