Berufsständische Vertretung der deutschen Aktuare

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der DAV sind neben einem mathematischen oder einem vergleichbaren Studium und einer entsprechenden Berufspraxis das Ablegen der Prüfungen im Grund- und im Spezialwissen. Alle Informationen rund um die Prüfungen zum Aktuar DAV finden Sie in unserer Rubrik Ausbildung. Alle Informationen zur Berufspraxis finden Sie in der Berufspraxisordnung der DAV.

Aktuarinnen und Aktuare, die Vollmitglied in einer anderen europäischen Aktuarvereinigung sind, aber in Deutschland beruflich tätig sind, können eine assoziierte Mitgliedschaft in der DAV erwerben. Dies ist über die Dachvereinigung der europäischen Aktuarvereinigungen, der Groupe Consultatif, in einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung zum Aktuar festgelegt worden. Näheres regelt zudem die Satzung der DAV. Solange eine Berufspraxis von drei Jahren in Deutschland noch nicht erfüllt ist, ist eine vorläufige assoziierte Mitgliedschaft möglich. Diese kann dann in eine unbefristete assoziierte Mitgliedschaft umgewandelt werden, sofern die Tätigkeit in Deutschland fortbesteht. Näheres zu den Regularien sowie einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft finden Sie hier:
 Mutual Recognition Agreement der Groupe Consultatif
 Auszug aus der Satzung der DAV
 Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft

Ehrenmitglieder können durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands ernannt werden.

Repräsentanten ausländischer Aktuarvereinigungen oder ausländischer Institutionen mit Bezug zu Aktuarwissenschaften können durch Beschluss des Vorstandes korrespondierendes Mitglied werden.