SOLVENCY II IN DER ENTSCHEIDENDEN PHASE
Die beschlossene Solvency II-Richtlinie legt den Rahmen fest, in dem sich das neue risikobasierte Aufsichtssystem Solvency II bewegt. Derzeit befinden sich die Gespräche und Beratungen in Brüssel in der entscheidenden Konkretisierungsphase: Durch Interpretation der Richtlinie werden Durchführungsmaßnahmen bzw. Aufsichtsleitlinien festgelegt. Zu den Durchführungsbestimmungen hat CEIOPS bereits einen endgültigen Beschluss vorgelegt. Dieser fließt in die derzeitigen Beratungen der bei der EU-Kommission angesiedelten „Solvency-Expert-Group“ ein.
Die Aktuare begleiten den Beratungs- und Entscheidungsprozess zu den Ebene 2-Durchführungsmaßnahmen und den Ebene 3-Aufsichtsleitlinien in Brüssel kritisch und konstruktiv. Dabei geht es darum, dass die zugrunde liegenden Risiken adäquat berücksichtigt werden, die Methoden und Modelle angemessen sind und ob insgesamt dem Geschäftsmodell der Versicherung ausreichend Rechnung getragen wird. Insbesondere in der Lebens- und Krankenversicherung müssen dabei nationale Besonderheiten der Geschäftsmodelle beachtet werden.
Eine risikoadäquate Aufsicht muss aus aktuarieller Sicht in erster Linie an den vom Unternehmen getragenen Risiken ansetzen. Dabei muss ein Standardmodell zu konservativeren Solvenzkapitalanforderungen führen, sonst bestände für Unternehmen kaum Anreiz für ein Internes Modell. Mit Hilfe der Prinzipien der Materialität und der Proportionalität muss in der Praxis nun erreicht werden, dass es zu einer der Risikokomplexität des Unternehmens angemessenen Regulierung kommt.
Entscheidende Bedeutung der aktuariellen Funktion
Solvency II beinhaltet umfassende Regelungen zu quantitativen und qualitativen Aspekten des Risikomanagements und misst diesen eine hohe Bedeutung bei. Entsprechend stellt die Richtlinie strenge Anforderungen: Gemäß Artikel 42 müssen alle Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten und andere Schlüsselaufgaben innehaben, eine fachliche Qualifikation erfüllen und zuverlässig und integer sein („fit & proper“). Zu den Schlüsselfunktionen gehört die aktuarielle Funktion.
Die aktuarielle Funktion leistet einen wichtigen Beitrag zum Risikomanagement. Artikel 48 der Rahmenrichtlinie enthält einen Aufgabenkatalog, der einen Mindeststandard darstellt. Demnach soll die aktuarielle Funktion unter anderem zu einer wirksamen Umsetzung des Risikomanagements beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Risikomodellen. Gerade hier zeigt sich die hohe Verantwortung von Aktuaren, denn ein Modell ist zwingend auf Experteneinschätzung angewiesen. Dies umfasst die Angemessenheit der Parameter und die umfassende Würdigung aller relevanten Risiken, aber auch die Handlungsoptionen der Versicherungsunternehmen.
Hier kommt die hohe fachliche Expertise der Aktuare zum Tragen: Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Aktuare über spezifisches Know-how im Bereich der Methoden und Modelle, aber auch zunehmend im Bereich des qualitativen Risikomanagements. Die DAV trägt dem derzeit durch eine entsprechende Erweiterung der Aktuarausbildung Rechnung. Die in Deutschland gesetzlich verankerten Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars beinhalten schon jetzt die Anforderung, die Finanzlage und die Solvenzsituation des Unternehmens zu bewerten und zu prüfen.
Der voraussichtliche Zeitplan
• Vorlage der Vorschläge für die Durchführungsbestimmungen durch die Kommission im Herbst 2010
• Durchführung von QIS 5 bei den Unternehmen zwischen August und November 2010. Die DAV sieht es hierbei als notwendig an, dass Konsequenzen aus QIS 5 noch in die Durchführungsbestimmungen einfließen können.
• Im Laufe des Jahres 2011 Diskussion und formale Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen durch die Kommission. Die Umsetzung der Solvency II-Richtlinien soll bis spätestens 31. Oktober 2012 erfolgen. In der Kommission wird jedoch darauf hingewiesen, dass wegen der Bedeutung von Solvency II „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gehe.
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