Gesundheitsreform: DAV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

Die Gesundheitsreform (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) hat gravierende Auswirkungen für die Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Hinzu kommen Ungleichbehandlungen bei der Übertragung der Altersrückstellungen, Definitions- und Berechnungsunklarheiten, die ebenfalls zu Problemen führen. Deshalb besteht nach Auffassung der Deutschen Aktuarvereinigung ein dringender und deutlicher Nachbesserungsbedarf.

Besonders problematisch ist die Ausgestaltung des Wechselrechtes für Privatversicherte in den Basistarif in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2009. Durch die Finanzierung des Wechsels von Bestandskunden in den Basistarif eines anderen Unternehmens können sich hohe Belastungen der Geschäftsergebnisse der PKV-Unternehmen und damit auch für deren Kunden ergeben: Schon im Jahr 2008 wird sich infolge einer günstigeren Regelung im Jahr 2009 das vorauskalkulierte Storno reduzieren. Zudem dürften 2009 und in den Folgejahren dem Versichertenkollektiv erheblich weniger Alterungsrückstellungen zufallen als vorauskalkuliert.

Die Berücksichtigung dieser Zusammenhänge in der Kalkulation der Tarife kann erst verspätet erfolgen. Die in der Zwischenzeit entstehenden Verluste gehen zu Lasten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und damit der Versicherten, die im jeweiligen Unternehmen versichert bleiben und deren Beitragserhöhungen nicht entsprechend gemildert werden können. Gleichzeitig können durch den zu erwartenden vermehrten Wechsel guter Risiken gravierende Antiselektionseffekte auftreten. Dies wirkt zusätzlich beitragserhöhend für die Bestände. Da diese Effekte zeitversetzt wirken, werden insbesondere in den Folgejahren erhebliche Mehrbelastungen auf die Versicherten zukommen: Die Beiträge der alten Produkte (ohne Übertragungswert) und die Beiträge der neuen, an sich teureren Produkte (mit Übertragungswert) werden sich auf höherem Niveau angleichen. Die „Verlierer“ der Reform sind insofern die nicht wechselbereiten oder zum Wechsel nicht mehr fähigen Kunden.

Um diese Auswirkungen zu mildern, ist dringend eine Klarstellung geboten, dass Bestandsversicherte einmalig nur im ersten Halbjahr 2009 und ausschließlich in den Basistarif wechseln können. Dabei muss die Beitragsminderung aus dem Übertragungswert, den diese Versicherten „mitbringen“, auf die Zeit im Basistarif des neuen Unternehmens beschränkt bleiben und bei einem erneuten Wechsel in einen Normaltarif verfallen.

Eine solche Klarstellung würde

  • den Bestand schützten und nicht über Gebühr belasten,
  •   
  • die Verluste aus der Bereitstellung des Übertragungswertes im ersten Halbjahr 2009 reduzieren,

  • Antiselektionseffekte auf ein Minimum beschränken und

  • systematische Inkonsistenzen vermeiden.

 

Geschieht dies nicht, erwartet die Deutsche Aktuarvereinigung eine mittelfristig immer höhere Kostenbelastung der Altbestände und damit tendenziell deutlich steigende Beiträge für einen großen Teil der heute rund acht Millionen Vollversicherten in der privaten Krankenversicherung.

 

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