Deutsche Aktuarvereinigung unterstützt Vorstoß der Association of International Life Offices (AILO) zur Rückkaufsregelung im VVG-Entwurf
Im Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, sind weit reichende Vorgaben für die Festsetzung von Rückkaufswerten in der Lebensversicherung enthalten. Neben der von den deutschen Aktuaren begrüßten Regelung zur Verteilung der Abschlusskosten in Anlehnung an die bestehenden Gesetze für Riesterverträge, sieht der Entwurf des BMJ auch eine Garantie der Rückkaufswerte vor. Von dieser Garantie darf nur in gesetzlich nicht näher definierten Fällen der Gefährdung der Belange der Versicherten abgewichen werden. Damit werden nicht nur wie von der AILO gerügt gewisse ausländische Produktkonzepte vereitelt. Auch für die deutschen Lebensversicherungsprodukte ist damit eine effektive Risikosteuerung nicht mehr möglich.
Das Kernprodukt der deutschen Lebensversicherung, die klassische Rentenversicherung, zeichnet sich durch lebenslängliche Garantien aus. Um die Erfüllbarkeit dieser lang laufenden Garantien sicherstellen zu können, müssen die Lebensversicherungsunternehmen in langfristige Kapitalanlagen investieren. Diese Notwendigkeit zur langfristigen Kapitalanlage steht jedoch im direkten Widerspruch zur Forderung nach einer Garantie des Rückkaufswertes bei jederzeitiger Kündigung. Insbesondere nach einem Anstieg der Kapitalmarktzinsen drohen bei garantierten Rückkaufswerten hohe Verluste für die im Bestand verbleibenden Versicherten. In diesem Fall sinkt der Wert der Kapitalanlagen deutlich, ohne dass diese Wertminderung an die kündigenden Kunden weitergegeben werden darf. Neben der daraus entstehenden Ungleichbehandlung zu Lasten der verbleibenden Kunden ist durch die Konzentration der Wertverluste auf den Bestand eine effiziente Risikosteuerung nicht mehr möglich. Dies würde letztlich zu einer deutlichen Einschränkung der lebenslänglichen Garantien führen.
Die DAV sieht durch die vorgesehene Rechtslage eine kritische Gefährdung der heutigen Garantieprodukte – und damit des beliebtesten und erfolgreichsten Instrument zur privaten Altersvorsorge in Deutschland. Die DAV verweist auf die von ihr vorgelegten Vorschläge zu einer objektiven Festlegung der Rückkaufswerte unter Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung. Danach werden Anpassungsregeln, die dann greifen, wenn der aktuelle Neuanlagezins deutlich über dem 10-Jahresmittel der 10-jährigen europäischen Staatsanleihen liegt, also typischerweise hohe Abschreibungen auf festverzinsliche Kapitalanlagen erforderlich werden, in einer das VVG präzisierenden Rechtsverordnung formelmäßig festgelegt. Diese Vorgehensweise unterstützt das politische Ziel, Verbraucher vor willkürlichen Eingriffen bei der Berechnung von Rückkaufswerten zu schützen, erlaubt eine europarechtskonforme Gestaltung des neuen VVG und ermöglicht es den Unternehmen, weiterhin das erfolgreiche deutsche Garantieprodukt anzubieten.
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