DAV empfiehlt neuen Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 2,25 %

Der Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung hat heute den Zinsbericht 2007 verabschiedet und schlägt dem Bundesfinanzministerium und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor, den Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen auf 2,25 % festzusetzen. Dieser Zinssatz soll nur für Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2007 abgeschlossen werden, gelten. Für Neuabschlüsse des kommenden Jahres bleibt es bei dem jetzt gültigen Zinssatz von 2,75 %. Für alle älteren mehr als 80 Millionen Verträge gilt weiterhin der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestand.

Nach Versicherungsaufsichtsgesetz und Deckungsrückstellungsverordnung ist für eine Neufestsetzung des Höchstrechnungszinses die Umlaufsrendite der zehnjährigen Anleihen der öffentlichen Hand im Euro-Währungsgebiet zugrunde zu legen. Die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Rendite europäischer Staatsanleihen für die Monate Januar bis August 2005 ergibt im Durchschnitt den Wert von 3,49 %. Die durchschnittliche Umlaufsrendite des Gesamtjahres 2005 wurde auf dieser Basis auf 3,3 % geschätzt. Unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien für die zukünftige Zinsentwicklung spricht sich die Aktuarvereinigung für einen Höchstzinssatz ab dem Jahr 2007 von 2,25 % aus.

Angesichts der jetzigen und für die Zukunft erwarteten Entwicklungen des Kapitalmarkts einerseits und der Langfristigkeit der Lebensversicherungsverträge andererseits ist diese Neufestsetzung zur Gewährleistung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Verträge unbedingt geboten. In den letzten Jahren ist der Anteil der Rentenversicherungsverträge am Geschäft der deutschen Lebensversicherer ständig gestiegen. Diese Verträge haben in der Spitze eine Laufzeit von 50 bis 70 Jahren. Eine Garantie über eine so lange Zeit muss ausreichende Vorsichts- und Sicherheitsmargen enthalten. Dies nicht zuletzt im Interesse der Kunden, die für ihre Altersvorsorge absolute Sicherheit erwarten. Wenn die Unternehmen mehr erwirtschaften als den Garantiezins - und dies war in der Vergangenheit bis auf wenige Ausnahmen stets der Fall – gehen den Kunden diese zusätzlichen Erträge nicht verloren: Sie werden über die Überschussbeteiligung zu mindestens 90 % an den Kapitalerträgen beteiligt.


Ansprechpartner für die Presse:

Michael Steinmetz
Geschäftsführer Deutsche Aktuarvereinigung e.V.
Telefon: 0221 / 91 25 54 12
Fax: 0221 / 91 25 54 44
Mail: Michael Steinmetz