VERSICHERUNGSAUFSICHT BLEIBT UNABHÄNGIG
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. begrüßt die gestrige Entscheidung der Regierungskoalition, die Unabhängigkeit der deutschen Versicherungsaufsicht nicht anzutasten.
In der Diskussion über die Neuordnung der Banken- und Versicherungsaufsicht hat die DAV immer die Ansicht vertreten, dass aufgrund der besonderen Aufgaben von Aktuaren in den Unternehmen und der gesetzlich herausgehobenen Funktion des Verantwortlichen Aktuars ein fachlich fundierter Austausch zwischen diesen Experten und der Aufsichtsbehörde möglich bleiben muss, um eine effektive und vorausschauende Versicherungsaufsicht zu gewährleisten. Hierzu wird in der Aufsichtsbehörde ein spezieller aktuarieller Sachverstand benötigt. Dieser muss Tarifkenntnisse sowie Modellierungs- und Bewertungskenntnisse beider Bilanzseiten umfassen. Nur so kann eine kompetente Auswertung der eingehenden Unterlagen im Rahmen der Berichtspflicht erfolgen.
Der gestrige Beschluss ist eine gute Grundlage, eine fach- und sachgerechte Aufsicht über die deutsche Versicherungswirtschaft auch in Zukunft zu gewährleisten.
Ansprechpartner für die Presse:
Michael Steinmetz
Geschäftsführer Deutsche Aktuarvereinigung e.V.
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