DIE DEUTSCHE AKTUARVEREINIGUNG ZUM HEUTIGEN URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS
Die Deutsche Aktuarvereinigung bedauert die Entscheidung des EuGH, in Zukunft nur noch Unisex-Tarife für Frauen und Männer zuzulassen.
Die DAV wird nunmehr das Urteil und seine Begründung prüfen. Dabei wird sich zeigen, ob es bei der jetzt anstehenden Umsetzung des Urteils in nationales Recht möglich ist, eine Lösung zu finden, die dem Richterspruch entspricht und trotzdem eine risikogerechte Tarifierung erlaubt.



