Expertentätigkeit mit höchsten Ansprüchen an den eigenen Berufsstand
Neben der Förderung von Wissenschaft, Fortbildung und Berufsnachwuchs gehört es zu den Zielsetzungen der DAV, auch eine standesrechtliche Vertretung der Aktuare zu bewirken. Die von der DAV beschlossenen Standesregeln für den Aktuar setzen damit die maßgeblichen Leitlinien für ein berufswürdiges Verhalten. Sie sollen im Interesse des Berufsstandes ein geschlossenes und einheitliches Auftreten der Aktuare gewährleisten sowie das Ansehen in der Öffentlichkeit und das Vertrauen der Auftraggeber in den vom Gesetzgeber mit neuen Aufgaben betrauten Berufsstand sichern.
Die Standesregeln gelten für alle vom DAV-Aktuar ausgeübten beruflichen Tätigkeiten und entsprechen internationalen aktuariellen Standesregeln, insbesondere aber den berufsständischen Verhaltensnormen für Aktuare in den Ländern der Europäischen Union (Code of Professional Conduct for Actuaries in EU Countries), wie sie von den in der Groupe Consultatif zusammen geschlossenen nationalen Aktuarvereinigungen im November 1992 entwickelt und festgelegt wurden. Die Standesregeln wurden zuletzt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.04.2008 angepasst.
Standesregeln für den Aktuar (.pdf, 22 KB)



