Ordnungsrahmen für den Umgang mit Verstößen gegen die Standesregeln
Die Disziplinarordnung für Aktuare entspricht internationalen Gepflogenheiten und wurde im April 1998 von der Mitgliederversammlung der DAV verabschiedet. Nach einer Überprüfung der Disziplinarordnung auf ihre Praxistauglichkeit ist sie am 25.06.2007 in einer geänderten Fassung verabschiedet worden. Die aktuelle Disziplinarordnung wurde am 01.02.2010 vom Vorstand der DAV verabschiedet. Diese ist eine leicht überarbeitete Version der Disziplinarordnung von 2007, wobei lediglich einzelne Aussagen präzesiert und keine Änderungen im eigentlichen Ablauf des Disziplinarverfahrens vorgenommen wurden.
Disziplinarordnung
Die Folien, die den Ablauf des modifizierten Disziplinarverfahrens in der Ordnung von 2007 erläutern, stehen hier ebenfalls zum Download bereit:
Ablauf des Disziplinarverfahrens
Ein Mitglied, gegen das eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, kann laut geltender Satzung gegen diese beim Vorstand der DAV Berufung einlegen. Sollte der Vorstand der Berufung nicht stattgeben, so wird mit Satzungsänderung vom 29. April 2010 diese zwingend von einem Berufungsausschuss abschließend entschieden.
Die dazugehörige Berufungsordnung finden Sie hier:
Berufungsordnung
DisziplinarordnungDie Folien, die den Ablauf des modifizierten Disziplinarverfahrens in der Ordnung von 2007 erläutern, stehen hier ebenfalls zum Download bereit:
Ablauf des DisziplinarverfahrensEin Mitglied, gegen das eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, kann laut geltender Satzung gegen diese beim Vorstand der DAV Berufung einlegen. Sollte der Vorstand der Berufung nicht stattgeben, so wird mit Satzungsänderung vom 29. April 2010 diese zwingend von einem Berufungsausschuss abschließend entschieden.
Die dazugehörige Berufungsordnung finden Sie hier:
Berufungsordnung


