Für alle angehenden Aktuare, die sich zur Ausbildung bei der DAV anmelden, gilt seit dem 1. Juli 2011 die Prüfungsordnung Nr. 3.3. Für Prüflinge, die nach dem 1. Januar 2013 ihr Studium aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung 3.4.

Die einzige Änderung zur Prüfungsordnung Nr. 3.2. besteht darin, dass bei der Klärung der Zulassung zur Ausbildung nicht mehr automatisch die Zulassungsprüfung in Stochastik und Statistik verlangt wird, wenn die Mathematische Zulassungsprüfung als notwendig festgestellt wurde.

Für Prüflinge, die sich zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 30. April 2009 angemeldet haben, gilt die  Prüfungsordnung Nr. 3.1 mit der Einschränkung der geänderten Prüfungsanforderungen in den Fächern Informationsverarbeitung und Rechtsgrundlagen sowie des geänderten Zeitpunkts, zu dem die Berufspraxis abschließend nachgewiesen werden muss.

Für Prüflinge, die sich in den Jahren 2006 und 2007 angemeldet haben, gilt die
 Prüfungsordnung Nr. 3.0 mit der Einschränkung der geänderten Prüfungsanforderungen in den Fächern Informationsverarbeitung und Rechtsgrundlagen sowie des geänderten Zeitpunkts, zu dem die Berufspraxis abschließend nachgewiesen werden muss.

Die Änderungen von der 3.0 auf die 3.1 betreffen vor allen Dingen das neue Fach in der Ausbildung zum IVS-Sachverständigen.

Die neue Ausbildung ab den Ordnungen 3.x wurde auf ein breiteres Fundament gestellt, um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und international anerkannte Ausbildung, die den gestiegenen Anforderungen der Praxis gerecht wird, anbieten zu können.

Zulassung
Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Aktuar/in DAV ist nach wie vor ein abgeschlossenes Mathematikstudium an einer deutschen Universität oder Fachhochschule, das durch gleichwertige Abschlüsse ersetzt werden kann. Als gleichwertig anerkannt bezüglich der mathematischen Anforderungen werden automatisch: Diplom in Physik, Diplom in Statistik, Erstes Staatsexamen für Sek. II in Mathematik.

Liegt ein solcher mathematischer Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss nicht vor, ist eine mathematische Zulassungsprüfung (MZP) als erste Prüfung zu absolvieren.

Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass bereits an der Hochschule Grundkenntnisse in Stochastik und Statistik erworben wurden. Diese sind durch eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule zu belegen. Können diese Kenntnisse in Stochastik und Statistik nicht nachgewiesen werden, so muss der angehende Aktuar eine Zulassungsprüfung in Stochastik und Statistik (SZP) vor der DAV ablegen, und dies zeitlich vor den Prüfungen des Grundwissens.
Ein Antrag auf Zulassung ( Näheres zu den benötigten Angaben hier) zum Prüfungssystem der DAV nach Prüfungsordnung Nr. 3.3 ist schriftlich an die DAV zu richten. Die Zulassungskommission der DAV entscheidet einmal im Monat über neue Anträge auf Zulassung. Zu den genannten Terminen muss der Antrag spätestens um 09:00 Uhr vorliegen. Die Termine im Jahr 2013: 08.03., 28.03. aber um 17:00 Uhr (letzter Termin vor dem Anmeldeschluss zu den Prüfungen vom Mai), 17.04., 27.05., 05.07., 02.08., 30.08. (letzter Termin vor dem Anmeldeschluss zu den Prüfungen vom Oktober), 27.09., 08.11., 13.12.

Für Fragen hierzu können Sie sich unter Tel. 0221 912 554 -13 gerne an Herrn Kampmann wenden.

 Antrag zur Einschreibung DAV PO 3.3

Bei einem Abschluss mit B.Sc. oder M.Sc. füllen Sie bitte zusätzlich das Formblatt auf dem zweiten Tabellenblatt des Excelformulars aus.



Anerkennung von an der Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen in Fächern des aktuariellen Grundwissen und der Rahmenbedingungen der aktuariellen Arbeit können nach einer Zertifizierung durch die DAV anerkannt werden (eine Übersicht zu den aktuell akkreditierten Vorlesungen finden Sie hier). Zu beachten ist dabei, dass die erbrachten Leistungen den Anforderungen und Inhalten der DAV-Ausbildung entsprechen müssen ( Informationen zum Nachweis der erbrachten Leistungen).

Prüfungsleistungen, die vor dem 31. Dezember 2005 erbracht wurden, konnten nur bis zum 31. Dezember 2010 eingebracht werden.

Vorleistungen in einzelnen Fächern der Personenversicherungsmathematik, die vor dem 31. Dezember 2005 erbracht wurden und von der DAV anerkannt sind, können nur noch dann bis zum 31. Dezember 2010 eingebracht werden, wenn alle drei Teile (Lebensversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherung) absolviert wurden. Am 02.10.2010 fanden nämlich die letzten Teilprüfungen der DAV statt, also in den einzelnen Fächern der Personenversicherung. Ab dem Jahre 2011 wird es nur noch eine zusammenhängende Großprüfung über das Gesamtfach der Personenversicherungsmathematik geben, so dass fehlende Teilleistungen nicht mehr durch Teilprüfungen ergänzt werden können.

Weitere nützliche Informationen für Interessenten an der Ausbildung zum Aktuar:
 Kostenübersicht
 Berufspraxis für das Spezialwissen
 Buchungskonditionen für die Prüfungen

Kontakt bei der aba (Ausbildung IVS)
Die Seminare in Arbeits- und Steuerrecht werden von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) angeboten. Die Anmeldung erfolgt bei der aba, Frau Baumann, Rohrbacher Str. 12, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/1371780, Fax : 06221/24210.